Nach tödlichem Unfall im Holiday Park: Mitarbeiter wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

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Holiday Park Eingang
Bildquelle: Thomas Frank, Parkerlebnis.de
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Drei Mitarbeiter des Holiday Park müssen sich nach einem tödlichen Unfall im August 2014 nun wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Neustadt verantworten. Ihnen drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Im August vergangenen Jahres ereignete sich im rheinland-pfälzischen Holiday Park ein tödlicher Unfall. Nun wurde gegen drei Mitarbeiter Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben.

Dem Bediener der Attraktion Spinning Barrels wird vorgeworfen, die Zugangstür zum Fahrgeschäft nicht pflichtgemäß geschlossen zu haben und eine vorgeschriebene Durchsage nicht gemacht zu haben. Einem „Steward“ legt die Staatsanwaltschaft Versäumnisse bei der Einweisung des Bedieners zur Last. Schließlich ist ein „Operations Manager“ des Holiday Park wegen mangelnder Kontrolle der Sicherheitsvorschrift angeklagt.

Ursache für tödlichen Unfall im Holiday Park laut Staatsanwaltschaft

Nach Abschluss der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft Frankenthal davon aus, dass das tödlich verunglückte 11-jährige Mädchen das Fahrgeschäft mit seiner Mutter durch eine geöffnete Zugangstür betrat. Als das Mädchen eine freie Gondel erreicht hatte, soll der Bediener die Fahrt gestartet haben, ohne die vorgeschriebene Durchsage „Achtung, die Fahrt beginnt“ gemacht zu haben. Durch den überraschenden Fahrbeginn soll das Mädchen ins Stolpern geraten und in den Gefahrenbereich zwischen zwei Plattformen geraten sein und mehrfach von Auslegern des Fahrgeschäfts überrollt worden sein.

Holiday Park Spinning Barrels

Das Fahrgeschäft „Spinning Barrels“. (Foto: Holiday Park)

Laut Staatsanwaltschaft hätte das Unglück mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit” verhindert werden können, wenn der Bediener vor Beginn des Kontrollrundgangs um das Fahrgeschäft die Zugangstür pflichtgemäß geschlossen und vor dem Start der Fahrt die vorgeschriebene Warnung ausgesprochen hätte.

Der Behörde zufolge zufolge haben im Ermittlungsverfahren alle Angeschuldigten behauptet, nicht gegen ihre Pflichten verstoßen zu haben. Im Falle einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung droht ihnen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Inzwischen bietet der Freizeitpark die Attraktion Spinning Barrels zum Verkauf an. Der Verkauf stehe allerdings in keinem Zusammenhang mit dem tödlichen Unfall im Holiday Park.

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