Holiday Park Unfall – Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet

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Holiday Park Haßloch
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Mitte August kam es im deutschen Freizeitpark Holiday Park in Haßloch, Rheinland-Pfalz, zu einem Unfall mit Todesfolge. An dem Fahrgeschäft Spinning Barrels kam ein elfjähriges Mädchen ums Leben (wir berichteten). Nun hat die Staatsanwaltschaft gegen einen Mitarbeiter des Holiday Park ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet.

Das vorläufige Gutachten zu dem Unfall im Holiday Park im August 2014 verspätete sich mehrmals. Nun gibt es neue Informationen. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den Mitarbeiter des Holiday Park eingeleitet, welcher das Fahrgeschäft Spinning Barrels am Tag des Unfalls bedient haben soll. Möglicherweise habe der Mitarbeiter die geltenden Vorschriften nicht vollständig beachtet, so die Staatsanwaltschaft.

Gutachten und Aussagen von Zeugen zufolge sei ein technischer Defekt an dem Fahrgeschäft, an dem sich der Unfall im Holiday Park ereignete, „wahrscheinlich auszuschließen“. Die Elfjährige zog sich unter anderem schwere Verletzungen am Kopf zu, nachdem es auf einer der drehenden Plattformen des Karussells vom Typ „Breakdance“ gestürzt war. Der beschuldigte Mitarbeiter des Freizeitparks habe sich zunächst nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Quelle: n-tv.de

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