„Horror-Clowns“ und Halloween-Verkleidungen: So gehen die Freizeitparks mit der Situation um!

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Horror-Clown im Grusellabyrinth NRW
Bildquelle: Thomas Frank, Parkerlebnis.de
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Clown-Verkleidungen sind zu Halloween seit jeher beliebt. Doch wie sind sie in Zeiten, in denen "Horror-Clowns" Angst und Schrecken verbreiten, einzustufen? Einige Freizeitparks haben sich in Hinblick auf ihre bevorstehenden Halloween-Veranstaltungen Gedanken gemacht.

Die „Horror-Clowns“ sind in aller Munde. Der Polizei sollen bereits fast 400 Fälle bekannt sein, in denen als Clowns verkleidete Personen – teilweise bewaffnet — ahnungslose Passanten erschrecken (via TZ). Das tun sie wohlgemerkt auf öffentlichem Gelände. So eine Tat könne eine strafbare Bedrohung sein, die mit Haftstrafen geahndet werden kann, zitiert DerWesten den nordrhein-westfälischen Justizminister Thomas Kutschaty. Nun ist die Verkleidung als Clown seit jeher zu Halloween beliebt – doch wer weiß schon, welche Absichten die Person hinter der Clowns-Maske hat und ob eine Bedrohung für andere Menschen besteht? Eine Frage, mit der sich auch Freizeitparks im Vorfeld ihrer Halloween-Events auseinandergesetzt haben.

Der Freizeitpark BELANTIS bei Leipzig erhöht seine Sicherheitsvorkehrungen und erteilt vorerst ein Verbot für Clownskostüme auf seinem Gelände. Damit möchten die Verantwortlichen verhindern, dass die Gestalten im Freizeitpark ihr Unwesen treiben und für Angst unter den Besuchern sorgen. Dies trifft auch auf das Halloween-Special zu, das dort vom 29. bis 31. Oktober stattfindet. Für die dreitägige Veranstaltung wird zudem die Anzahl der Security-Kräfte erhöht. Auch werden stichprobenartige Taschenkontrollen durchgeführt, um das Mitbringen derartiger Maskierungen zu verhindern. Verkleidete Parkmitarbeiter sind angehalten, gegenüber den Besuchern sensibel mit ihrer jeweiligen Rolle umzugehen.

„Es ist sehr schade, dass dieses Thema mittlerweile so präsent ist und wir uns überhaupt damit befassen müssen. Insbesondere zu Halloween können wir jedoch leider nicht ausschließen, dass dieses hässliche Phänomen auch vor BELANTIS nicht Halt macht. Wir möchten verhindern, dass Trittbrettfahrer die schöne Atmosphäre im Park mutwillig zerstören“, sagt Geschäftsführer Erwin Linnenbach. „Zum Abschluss der Saison möchten wir unseren Fans noch einmal ein unvergessliches, farbenfrohes Event bieten, das sicher ist und bei dem niemand Angst haben braucht. Dazu sollen die verstärkten Einlasskontrollen und eine gezielte Vorbereitung unserer Mitarbeiter beitragen. Wir laden unsere Besucher herzlich dazu ein, sich fantasievoll zu verkleiden, bitten aber darum, auf Clownskostümierungen zu verzichten.“

Den gleichen Weg schlägt auch der Erlebnispark Schloss Thurn ein. Dort findet 2016 zum ersten Mal überhaupt ein Halloween-Event statt (vgl. Bericht zum Western-Halloween). Doch auch dort sind Clowns nicht willkommen. „Aufgrund der aktuellen Situation mit den so genannten Horror-Clowns bitten wir Sie zu beachten, dass keine Clown-Kostüme im Rahmen des Halloween-Events 2016 zugelassen sind“, so der Freizeitpark in einer Facebook-Nachricht an seine Fangemeinde.

Lockerer geht der Freizeitpark Plohn mit der Situation um. Dort hat man sich entschieden, nicht grundsätzlich eine Kostümierung als Clown zu verbieten. „Wir appellieren vielmehr an all unsere Gäste, sich bei der Kostümwahl der Verantwortung bewusst zu werden. Trittbrettfahrer nutzen die sonst Spaß verbreitende Figur des ‚Clowns‘ aus – eine Pauschalisierung und Unterstellung von Straftaten ist jedoch nicht der richtige Weg“, so der Freizeitpark via Facebook-Mitteilung. Die erste Halloween-Veranstaltung am vergangenen Samstag habe gezeigt, „dass jeder – egal ob Gast oder Live-Erschrecker – mit Vernunft und Spaß einen tollen Tag verbracht hat.“

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