Legoland Deutschland – Außerordentliche Betriebsratschef-Kündigung unwirksam

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Legoland Deutschland
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Bereits Anfang letzten Jahres fanden sich das Legoland Deutschland und der Vorsitzende dessen Betriebsrats vor dem Arbeitsgericht in Neu-Ulm. Gegen dessen Entschluss wurde Beschwerde eingelegt (wir berichteten) und nun steht auch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München fest: die außerordentliche Kündigung des Betriebsratschef Nikolaus Lauter ist unwirksam.

Dem Vorsitzenden des Legoland Deutschland-Betriebsrats wurde zur Last gelegt, er hätte sich gegenüber einer Zeitung unternehmensschädigend geäußert, hätte Kollegen bedroht und sich eigenmächtig selbst Urlaub genehmigt, der ihm nicht zustand. Nach einem Streik im Oktober 2012 wurde er gekündigt. Doch diese Kündigung sei unwirksam, so nun das Landesarbeitsgericht München. Vorher bestätigte das Arbeitsgericht Neu-Ulm die Kündigung.

Laut dem Landesarbeitsgericht (LAG) sei jedoch lediglich die eigenmächtige Urlaubsnahme ein möglicher Pflichtverstoß, welche aber nur eine Abmahnung, nicht aber eine Kündigung, nach sich ziehen könne.

Zwischenzeitlich wurde Nikolaus Lauter von der Belegschaft des Legoland Deutschland erneut zum Betriebsratschef gewählt und die Forderungen nach einem Tarifvertrag für die Mitarbeiter des Freizeitparks werden immer lauter.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

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