Parque Warner Madrid macht mit Piraterie von der falschen Sorte Schlagzeilen

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Parque Warner Madrid
Bildquelle: Parque Warner
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Spaniens oberster Gerichtshof hat Parque Warner, einen Vergnügungspark der Warner Bros. in Madrid, zu einer hohen Schadensersatzzahlung verurteilt. Der Grund: Jahrelang wurde im Park Musik verwendet, ohne für deren Lizenzen zu zahlen.

Time Warner, die Muttergesellschaft von Warner Bros., kennt sich mit Urheberrechtsverletzungen und Schadensersatzforderungen eigentlich bestens aus – in der Vergangenheit saß man dort allerdings meist auf Seite der Kläger, nicht auf der Anklagebank. Nun wurde Parque Warner, ein von den Parques Reunidos betriebener Warner Bros. Freizeitpark im spanischen Madrid, zu einer Zahlung von 341.450 Euro verurteilt, weil dort zwischen 2002 und 2008 die Musik spanischer Interpreten unrechtmäßig verwendet wurde.

Wie in den meisten Vergnügungsparks wird auch im Parque Warner Dauerbeschallung groß geschrieben. Schließlich prägt Musik die Atmosphäre und ist in den Attraktionen, Restaurants, Souvenirläden und auf öffentlichen Plätzen unverzichtbar. Für die musikalische Untermalung muss selbstverständlich gezahlt werden – was laut örtlicher Musikrechte-Verwerter von Warners Seite nicht immer der Fall war.

Parque Warner Stunt Fall

Macht mit der richtigen Musik im Ohr noch mehr Spaß: Die Achterbahn Stunt Fall (Foto: Parque Warner)

Seit 2009 versuchen Copyright-Inhaber in Spanien, Schadensersatz für die Urheberrechtsverstöße zu erhalten. AGEDI, die Gesellschaft für die Verwaltung von Urheberrechten, und AIE, die spanische Künstlergesellschaft, klagten damals gemeinsam vor dem Handelsgericht mit der Forderung, dass Parque Warner die Lizenzgebühren für die bis dahin verwendete Musik nachzahlen und die Verwendung von urheberrechtlich geschützter Musik bis zum Urteilsspruch einstellen muss. Jener folgte bereits im Jahr 2010 zugunsten der Lizenzinhaber.

Parque Warner legte jedoch gegen das Urteil Berufung ein und brachte die Klage bis zum obersten Gerichtshof. Ihre Begründung: eine jährliche Rate für die Zahlung wäre nicht gerecht – schließlich ist der Park nur von März bis November geöffnet. Nun wurde die Berufung abgelehnt, was das Urteil des Landesgerichts gültig macht: Parque Warner muss 341.450 Euro an AGEDI und AIE abgeben.

Parque Warner Superman

Was Superman wohl dazu sagen würde? (Foto: Parque Warner)

Grund für das harte Urteil ist die jahrelange, besonders schwerwiegende Verletzung der Urheberrechte. „Die Öffentlichkeit war in allen Bereichen des Vergnügungsparks, inklusive der Verkehrsmittel, Attraktionen, Restaurants und Verkaufsstellen, den Aufnahmen ausgesetzt“, so das Gericht. Auch den Vorwurf Parque Warners, dass Raten für das ganze Jahr berechnet wurden und nicht nur für den Zeitraum von März bis November, wies das Gericht zurück. Der Urteilsspruch des obersten Gerichtshofs ist bindend und endgültig: Parque Warner hat alle Möglichkeiten ausgeschöpft und wird die festgesetzte Summe nun zahlen müssen.

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