Als Blinder im Phantasialand: Kein Lächeln am Ausgang inklusive – Ein Erfahrungsbericht

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Phantasialand Wellenflug Kettenkarussell
Bildquelle: Thomas Frank, Parkerlebnis.de
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Kann man das Phantasialand als Blinder alleine besuchen und alle Attraktionen nutzen? Wie gehen die Mitarbeiter mit einem blinden Besucher um? Der Test: Ohne sehende Begleitung im Phantasialand in Brühl. Ein Erfahrungsbericht von Christian Ohrens.

Sich einfach in einem Freizeitpark in eine Achterbahn zu setzen, die Bügel zu schließen, sich zurückzulehnen, um einfach zu spüren, wie der Adrenalinpegel steigt… für viele Freizeitpark- und Achterbahnfans immer wieder ein unvergleichliches Erlebnis. Doch längst nicht jeder darf mitfahren, denn vielerorts ist eine Mitfahrt – beispielsweise für blinde oder sehbehinderte Menschen, die sich ohne sehende Begleitung in dem jeweiligen Park aufhalten – entweder teilweise oder komplett untersagt. Und selbst wenn sie sich begleiten lassen, ist eine Mitfahrt auch nicht überall garantiert.

In meiner gemeinsam mit Parkerlebnis.de durchgeführten Testreihe wollen wir herausfinden, inwieweit es blinden Freizeitpark-Besuchern in Deutschland (und den Nachbarländern) möglich ist, die angebotenen Fahrattraktionen uneingeschränkt, ohne sehende Begleitung, zu nutzen. Unsere Reise führte uns am „Tag der Achterbahn“ in einen sehr bekannten und renommierten Freizeitpark im Westen unseres Landes: das Phantasialand. Hier herrscht absolutes Fahrverbot für blinde Menschen. Dennoch wollten wir herausfinden, inwieweit eine Mitfahrt (ob nun mit oder ohne Begleitung) trotzdem möglich ist, denn es häuften sich Gerüchte, nach denen blinde Parkbesucher durchaus Fahrattraktionen nutzen konnten. Gerücht oder Realität? Dies galt es zu testen.

Blinder Freizeitpark-Tester Christian Ohrens im Interview

Christian Ohrens testete bereits über ein Dutzend Freizeitparks und Ausflugsziele. (Foto: Parkerlebnis.de)

Seit dem Jahr 2001 dürfen blinde Menschen keine der dort angebotenen Fahrgeschäfte und Achterbahnen mehr nutzen. Dies wurde mir auf Anfrage vom Park in einer E-Mail nach meinem Besuch mitgeteilt. Im gleichen Jahr ereignete sich auf der „Grand Canyon“-Achterbahn im ehemaligen Western-Themenbereich ein Brand, währenddem eine Gruppe blinder Schüler aus Marburg den Park besuchte. Ob hier ein Zusammenhang mit dem bis heute gültigen Fahrverbot für Blinde besteht, ist nicht offiziell bestätigt. Es sei jedoch erwähnt, dass sich die genannte Schülergruppe nicht auf der zu evakuierenden Bahn befunden hat – dies bestätigten einige der damals anwesenden Schüler gegenüber Parkerlebnis.de. Gemeinsam mit dem Europa-Park reiht sich das Phantasialand in die Riege der Freizeitparks mit ausnahmslosem Fahrverbot für Blinde ein.

Lesetipp: Freie Fahrt, auch für Blinde: Warum Christian Ohrens Freizeitparks als Blinder testet – Interview

Liest man sich jedoch einmal die „Informationen für behinderte Gäste“ auf der Parkwebsite durch, so wird hier kein Wort über eine Nichtnutzung konkret durch blinde Parkbesucher verloren: „Aus Sicherheitsgründen ist es uns seitens des TÜV oder Herstellers nicht gestattet, Fahrattraktionen an Gäste freizugeben, die diese nicht eigenständig betreten und verlassen können sowie nicht bei vollem Bewusstsein aller geistigen und physischen Fähigkeiten sind. Die Sicherheit all unserer Gäste können wir nur unter der Voraussetzung garantieren, dass jeder Gast auch in Notfallsituationen aus eigener Kraft problemlos und schnell die Ein- bzw. Ausgänge erreicht, was vor allem für nicht ebenerdig verlaufende Fahrattraktionen gilt.“ (Zugegriffen am 14. August 2016) Und auch die Parkordnung sagt nichts über die Zugänglichkeit für blinde Menschen aus: „[…] Die Benutzung sämtlicher Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Besucher ist verpflichtet, selbst für seine Sicherheit zu sorgen, indem er insbesondere die vorhandenen Sicherheitsvorrichtungen benutzt, an den Ein- und Ausstiegen die nötige Sorgfalt walten lässt, die Hinweis- und Gebotsschilder beachtet, und den Anordnungen des Aufsichtspersonals unbedingt Folge leistet. […] Die Haftung für im PHANTASIALAND erlittene Schäden wird ausgeschlossen. Die Haftung für vorsätzliches Handeln bleibt hiervon unberührt. Reklamationen sind in jedem Falle vor Verlassen des Parkgeländes bei der Verwaltung geltend zu machen; späterer Anspruch ist ausgeschlossen.“ Nimmt man die Aussagen, vor allem aus der Parkordnung, als Grundlage, so sollte einer Mitfahrt bei unserem Testbesuch eigentlich nichts mehr im Wege stehen. Zumal Blindheit weder eine physische oder körperliche, noch eine geistige Einschränkung darstellt.

Wie auch schon bei früheren Tests begleiteten mich Kollegen von Parkerlebnis.de inkognito als stille Teilhaber, um als Außenstehende das Geschehen und den Umgang mit der Situation durch das Aufsichtspersonal beobachten zu können.

Anreise zum Phantasialand mit öffentlichen Verkehrsmitteln

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Das Phantasialand ist gut ans öffentliche Nahverkehrsnetz angebunden und so zum Beispiel per Bus über Brühl/Brühl Mitte, Euskirchen oder Weilerswist zu erreichen. Von Brühl und Brühl Mitte (erreichbar ab Köln mit der Straßenbahn Linie 18 oder der Regionalbahn der Linie 48) verkehren zur Hauptsaison direkte Shuttlebusse, die Besucher bis vor die Parktore fahren. Alternativ hält auch der Bus Nr. 885 etwa zehn Gehminuten vom Park entfernt; Gleiches gilt für Bus Nr. 985, in welchen man zum Beispiel in Weilerswist umsteigen kann.

Einlass als Blinder in das Phantasialand

Am Testtag reiste ich mit dem direkten Shuttle ab Brühl Mitte an und landete somit direkt vor dem Eingang und dem Kassenbereich des Parks. Obwohl an diesem Tag ob des sonnigen Wetters sehr viel los war, ging es an der Kasse zügig voran. Die Mitarbeiterin fragte mich zwar, ob ich eine Begleitung dabei hätte, wies mich, als ich dies verneinte, jedoch nicht auf bestehende Einschränkungen hin. Ich erhielt mein Ticket und konnte mich somit in den Park begeben. Auch am Drehkreuz am Eingang wurde ich kurz nach einer Begleitung gefragt, dies war jedoch auch hier kein Grund für weitere Diskussionen.

Der reguläre Eintrittspreis beträgt 45 Euro. Blinde Parkbesucher erhalten jedoch freien Eintritt – nette und gut gemeinte Geste, aber ich glaube, darauf würden die meisten von uns im Tausch gegen Fahrspaß gerne verzichten.

Orientierung im Phantasialand als Blinder

Verschlungene, teils enge Wege und viele Treppen führen durch die weitläufige Parkanlage. Wer alleine unterwegs ist und auch für den Moment keinen anderen Parkgast greifbar hat, sollte sich unbedingt an den Geräuschkulissen und Soundtracks der einzelnen Themenbereiche orientieren; diese ziehen sich wie ein roter Faden durch den Park. Da viele Fahrattraktionen zudem recht eng beieinander stehen, ist eine Orientierung anhand der Fahrgeräusche ebenfalls möglich.

Auf teils verbotenem Terrain: Die Attraktionen im Test

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Mein erster Weg führte mich ins neu eröffnete „Klugheim“. Baulich ein echtes Highlight, ist der neue Themenbereich Anziehungspunkt vieler Parkbesucher. Die aufwendig gestaltete Landschaft aus kleinen Holzhütten und in den Himmel aufragenden Basaltfelsen, Wasserläufen und kleinen Brücken sind ein echter Hingucker. Aber es lohnt sich auch, „Klugheim“ quasi einmal anzufassen und die gestalteten Wartebereiche auch mit seinen Händen zu erkunden.

Phantasialand-Klugheim - Holzschild über Eingang

„Klugheim“ ist die neueste Themenwelt im Phantasialand. (Foto: Thomas Frank, Parkerlebnis.de)

RAIK (Family-Boomerang):
Erste Station in „Klugheim“ war die Familienachterbahn „RAIK“ – quasi zum Warmfahren. Nach einer Dreiviertelstunde Wartezeit stand ich im Bahnhof der Anlage, die Kollegen von Parkerlebnis.de waren bereits weiter nach vorne gegangen. Als ich an der Reihe war, wurde ich auch sogleich von der Aufsicht angesprochen. Ich wäre blind und dürfe deswegen nicht mitfahren. Die Begründung seien Sicherheitsbestimmungen des TÜV, die eine Mitfahrt verböten. Ich erwiderte, dass ich die Sicherheitsbestimmungen gelesen hätte, Blindheit jedoch weder eine physische noch eine geistige Einschränkung sei. Ich müsse mich aus eigener Kraft im Evakuierungsfall befreien und die Anlage verlassen können, hieß es weiter. Das Angebot zweier Mitfahrer eine Reihe weiter vorne, mir im Falle des Falles zu helfen, wurde schnell zurückgewiesen. Es wurde erneut betont, dass ich die Anlage alleine verlassen müsse und mir niemand helfen dürfe. Auch eine von der Aufsicht hinzugezogene Kollegin unterstrich diese Aussagen mit Nachdruck: Wenn sie mich mitfahren ließe und mir etwas zustöße, stünde sie „mit einem Bein im Knast“. Ob ich denn nicht von dem Unfall im Holiday Park vor zwei Jahren gehört hätte? Das wäre auch ein Bedienungsfehler gewesen und das Risiko wolle man nicht eingehen. Frustriert, aber noch lange nicht entmutigt, ließ ich mich zum Ausgang geleiten, aber nicht, ohne den Leuten von der Aufsicht vorher noch zu empfehlen, bei Brillenträgern auch vor Fahrtbeginn einen Sehtest zu machen – schließlich wären viele von ihnen ohne ihre Brille aufgeschmissen und bräuchten sicherlich auch Hilfe – und machte mich auf den Weg zur Hauptattraktion „Klugheims“.

TARON (Multi-Launch-Coaster):
Hier ging die Post ab! Schon während meiner Wartezeit bei „RAIK“ konnte ich hören, wie – mit erstaunlich leisem Fahrgeräusch – und in welcher Geschwindigkeit „TARON“ über die Köpfe der Wartenden hinwegrauschte. Auch hier war langes Warten angesagt. Die Queue-Lines führten teils verschachtelt viele Treppen auf und ab. Zwei niederländische Touristen halfen mir durch das Gängewirrwar, die Kollegen waren wieder als Beobachter weiter vorne bzw. hinter mir. Nach dieses Mal neunzig Minuten stand ich vor einem freien Wagen. Es wäre auch beinahe gut gegangen, die Aufsicht wollte mir schon beim Einstieg helfen. Doch ein energisches Kopfschütteln seines Kollegen stoppte die Aktion. Auch hier wurden die gleichen Begründungen angeführt, nur dauerte die Diskussion nicht ganz so lange an. Sie wurde auch eher am Rand des Einstiegs geführt, so dass nicht alle Wartenden und Fahrenden etwas davon mitbekamen. Auch von diesem Operator wurde ich in die grobe Richtung aus der Attraktion geleitet – ein „Lächeln am Ausgang inklusive“, wie das Phantasialand in Werbebotschaften für „TARON“ verspricht, gab es bei mir nicht.

TARON Felsdurchbruch Phantasialand

„TARON“ rauscht durch eine beeindruckende Felsenlandschaft. (Foto: Thomas Frank, Parkerlebnis.de)

River Quest (Rapid River):
Neuer Test, neues Glück. Dieses Mal wollten wir das Szenario „blinder Besucher mit sehender Begleitung“ testen. Leider war auch diese Testfahrt von wenig Erfolg gekrönt. Wir standen bereits auf der sich bewegenden Einstiegsplattform, als wir von einem sehr selbstsicher wirkenden Operator angesprochen wurden. Mein Teilzeitbegleiter sowie zwei weitere Mitfahrer verließen aus Protest mit mir gemeinsam die Plattform – der Aufsicht schien diese Aktion egal gewesen zu sein. Sie kam nach der Abfertigung noch zu uns, um uns die Gründe für die Nichtmitnahme zu erläutern: Sicherheit, Vorgaben, Evakuierung, in eigener Kraft aussteigen, Hilfe durch Dritte unerwünscht! Mir platzte hier der Kragen und ich fragte den Mitarbeiter etwas ungehalten, woher man sich das Recht nehmen würde, anderen Gästen ihre Hilfsbereitschaft verbieten zu wollen. Er ließ sich durch nichts aus der Ruhe bringen und verwies mich auf den Gästeservice, ich könne mich dort beschweren und gab mir noch seinen Namen. Von einem Besuch beim Gästeservice habe ich allerdings abgesehen, denn ich musste befürchten, dort ebenfalls auf Granit zu beißen.

Phantasialand River Quest

Die spritzige Fahrt durch die mittelalterliche Burganlage blieb mir verwehrt. (Foto: Thomas Frank, Parkerlebnis.de)

Black Mamba (Inverted Coaster):
Bei früheren Testbesuchen in anderen Parks hatte ich nach mehrmaliger Abfuhr den Parktest abgebrochen. Hier wollte ich es jedoch etwas genauer wissen, denn drei getestete Fahrgeschäfte empfand ich als wenig aussagekräftig. Und so verschlug es mich ins tiefste Afrika zu einem Ritt auf der „Black Mamba“, der einzigen Looping-Achterbahn des Parks. Ein anderer Gast war mir beim Einlass behilflich und half mir durch die Warteschlagne bis zum Einstieg. Er nahm mir auch Blindenstock und Rucksack ab und zeigte mir einen freien Sitzplatz. Zuvor rannte ich jedoch buchstäblich die Aufsicht über den Haufen. Sie sagte jedoch nichts und machte sich auch beim Kontrollrundgang und der Bügelkontrolle nicht bemerkbar und so genoss ich im wahrsten Sinne des Wortes meine erste „Freifahrt“ des Tages im Phantasialand und ich muss sagen, sie hat sich auf jeden Fall gelohnt!

Black Mamba Achterbahn im Phantasialand

„Black Mamba“ schlängelt sich durch „Deep in Africa.“ (Foto: Phantasialand)

Winja’s Force (Spinning Coaster):
Eine wahre Herausforderung in puncto Orientierung ist der Indoor-Bereich, in dem sich die beiden Spinning-Coaster „Winja’s Force“ und „Winja’s Fear“ befinden. Zunächst durchquert man eine große und laute Halle, bevor man sich in die Schlange der Wartenden einordnen kann. Aber Vorsicht, an mehreren Stellen befinden sich Abzweigungen und man muss entscheiden, für welche der beiden Bahnen man sich anstellen möchte. In der Station angekommen, wurde ich von einem Mitarbeiter gefragt, inwieweit ich noch Umrisse sehen könne. Ich sagte ihm, dass ich nicht zum ersten Mal mit einer Achterbahn alleine fahren würde, woraufhin er mich mit den Worten, dass er dann mal meinen Kenntnissen vertraue, einstiegen ließ. Blindenstock und Rucksack konnte ich mitnehmen. Nach Fahrtende führte mich die Aufsicht noch grob Richtung Ausgang und überließ mich hier wieder mich selbst.

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Temple of the Night Hawk (Dunkelachterbahn):
Einer Empfehlung eines Kollegen folgend, testete ich diese Attraktion, bei der der sehende Fahrgast auch so gut wie gar nichts sieht; eine Dunkelachterbahn. Ich ließ mir von einem Gast den Eingang zeigen und tastete mich durch die dieses Mal recht leere Warteschlange. Beim Einstieg angelangt stand ich plötzlich vor den Schienen. Schön, wenn einem Leute was über Sicherheit erzählen wollen, es jedoch Attraktionen gibt, bei denen eine Absperrung fehlt, wenn kein Zug zum Einsteigen bereit steht – dies aber nur mal so am Rande. Auch hier war mir das Personal interessanterweise bereitwillig beim Ein- und Ausstieg behilflich; keine fadenscheinigen Begründungen für eine Nichtmitfahrt, keine Diskussionen, so wie man es sich als blinder Parkgast wünscht.

Talocan (Suspended Top Spin):
Letzte Station meiner Phantasialand-Test-Odyssee war ein im Vergleich doch recht harmloses Fahrgeschäft, welches in ähnlicher Art auch auf zahlreichen Jahrmärkten zuhause ist. Was sollte mir bei einem Top-Spin schon groß passieren? Doch falsch gedacht! Recht schroff wurde mir noch kurz vor dem Einstieg vom Aufseher der Ausgang gezeigt. Ich könne nicht mitfahren wegen der Sicherheitsbestimmungen, ich müsse, wenn das Fahrgeschäft oben stehenbliebe, eine Leiter hinunterklettern und dafür müsse man sehen können. Und so endete diese Testfahrt schneller, als sie überhaupt begonnen hatte.

Talocan im Phantasialand

„Talocan“ wirbelt Fahrgäste vor aztekischer Kulisse mit Feuer- und Wassereffekten umher. (Foto: Thomas Frank, Parkerlebnis.de)

Fazit: Mitfahrt verboten, Helfen aber auch

Von sieben von mir getesteten Fahrattraktionen konnte ich insgesamt nur drei als blinder Parkgast nutzen. Bei „Winja’s Force“ wurde ich zwar auf meine Blindheit angesprochen, man vertraute hier jedoch meinen Vorerfahrungen und Kenntnissen beim Achterbahnfahren, ansonsten wäre eine Mitfahrt hier sicherlich auch nicht zustande gekommen. Die Zivilcourage derjenigen Operatoren, die die jeweilige Mitfahrt möglich gemacht haben ist zu begrüßen und lässt hoffen, dass Andere sich diesem Beispiel anschließen und, vor allem, dass der Park den betreffenden Mitarbeitern diese Zivilcourage nicht zum Nachteil werden lässt.

Abschließend muss noch auf die eingangs angeführten öffentlich einsehbaren Sicherheitsbestimmungen eingegangen werden. Aus den oben zitierten Bestimmungen geht nicht klar und deutlich hervor, dass ein blinder Parkbesucher die Attraktionen des Parks nicht nutzen darf. Die Aussage, dass Menschen mit körperlichen, physischen oder geistigen Einschränkungen von der Mitfahrt ausgeschlossen sind, ist mehr als schwammig und zu hinterfragen. Blindheit ist eine Sinneseinschränkung und ist weder physischer noch geistiger Natur. Auch ein Blinder kann Treppen hinauf- bzw. hinabsteigen, sich festhalten etc., sodass die Kategorie der körperlichen Einschränkung auch nicht greifen kann. In einer E-Mail des Phantasialand-Gästeservices vom 20. August 2016 führt der Park ferner an: „Für ein solches Szenario müssen wir im Sinne aller vom Schlimmsten ausgehen, nicht nur von den zu gehenden Wegen sondern auch von einer eventuell entstehenden Paniksituation und hier kann niemand dafür garantieren, dass ein anderer jemanden mit einer merklichen Beeinträchtigung über Leitern, Stege und ähnliches ohne Gefährdung für sich selbst oder andere führen/tragen kann.“ Dies wirft weitere Fragen auf. Warum wird dann bei neu errichteten Attraktionen nicht darauf geachtet, dass Anstellbereiche und Evakuierungswege barrierefrei gestaltet werden? Sollte es nicht auch im Sinn eines Freizeitparks sein, dass im Evakuierungsfalle alle Passagiere eines Fahrgeschäftes wohlbehalten den Notausgang erreichen können, ohne jedoch gleich dabei Besuchergruppen vollends ausschließen zu müssen? Müssen nicht auch sehende Besucher angeleitet und in gewisser Weise geführt werden? Und ist es letzten Endes nicht sowieso Sache des Passagiers, ob er sich eine Mitfahrt zutraut, auch wenn er Gefahr laufen muss, einmal evakuiert werden zu müssen?

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Denn in der Parkordnung ist zudem zu lesen, dass jeder Besucher auf eigenes Risiko handelt. Warum wird diese Regelung nicht konsequent angewandt und auch so umgesetzt? Sich – wie andere Parks auch – auf den TÜV zu berufen, dessen (dies haben wir bereits an anderer Stelle angeführt) Sicherheitsempfehlungen lediglich auf medizinisch-rechtlicher Basis beruhen und sich darüber hinaus noch auf die jeweiligen Hersteller der einzelnen Attraktionen zu berufen, die eine Nichtmitnahme auch empfohlen hätten, ist fragwürdig. Sich zudem noch auf einem in einen anderen Park ereigneten Personenunfall zu beziehen (Unfall am Fahrgeschäft „Spinning Barrels“ im Holiday Park 2014) wirkt ebenso fehlplatziert. Ereignete Unfälle sind nach unserem Empfinden immer individuell zu werten und sollten nicht als Generalbegründung und Selbstschutz für andere, nicht betroffene, Freizeitparks herhalten.

Es ist zu hoffen, dass dieser Erfahrungsbericht dem Parkbetreiber Anlass zum Nachdenken und vor allem zum Umdenken (in positiver Hinsicht für blinde Parkbesucher) anregt. In der Deutschen Freizeitpark-Landschaft genießt das Phantasialand einen sehr guten Ruf und es wäre sehr schade, wenn man sich als renommierter Park nicht wohltuend von anderen großen Parks abheben und abgrenzen könnte, indem man auch blinden Menschen einen uneingeschränkten Zutritt zu den Attraktionen gewährt und somit einen wichtigen Beitrag zur Inklusion und Teilhabe am öffentlichen Leben leistet. Denn wie schrieb der Park abschließend in seiner E-Mail: „Wir versichern Ihnen, dass es dem Phantasialand fern liegt einzelne Gäste zu benachteiligen und diese Bestimmungen ausschließlich der Sicherheit dienen.“ Nur leider hat diese Floskel und das damit verbundene Vorhaben ihr Ziel weit verfehlt. Ausschluss bedeutet Ausgrenzung und Sicherheit ist kein Ausschlussgrund. Denn dann sollte Menschen mit Handikap jeglicher Zugang zu öffentlichen Räumen, ja selbst zu Wohnhochhäusern verwehrt werden – es könnte ja mal irgendwo irgendetwas evakuiert werden müssen. Und selbst dort gibt es schließlich auch keine Garantie für ein panikfreies Verlassen der Anlage bzw. des Gebäudes.

Bisherige Testberichte in der Übersicht:

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11 Kommentare

  • Leider kann ich dem gar nicht zustimmen. Das Sie auf manchen Attraktionen mitfahren durften freut mich zwar für Sie, dass sie das erleben durften, erschreckt mich aber hochgradig im Sinne der Sicherheit. Ein blinder Mensch ist körperlich eingeschränkt. Sie mögen das eventuell nicht so empfinden, aber ich habe das Gefühl (ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen), dass Ihnen nicht ganz bewusst ist, was Sie eben vermissen. Sie müssen immer in der Lage sein sich selbst zu helfen. Man muss immer mit der schlimmsten Situation rechnen. Ich würde Sie niemals mitfahren lassen und würde auch als beistehender dafür sorgen dass Sie nicht mitfahren und dies vollends in ihrem eigenen Interesse tun als auch im Interesse des netten Parkarbeiters, dessen Existenz bei solchen Aktionen auf dem Spiel stehen kann.

    • Hallo Jonas,

      vielen Dank für Ihre – wenn auch unangebrachte – Fürsorge und Anteilnahme.
      Wie in der Parkordnung zu lesen ist, handelt jeder Fahrgast einer Attraktion auf eigenes Risiko. Wenn ich mich nun dazu entschließe, in eine Achterbahn zu steigen, gilt dies auch für mich. Und Blindheit ist – daran halte ich weiterhin fest – keine körperliche Einschränkung.
      Wenn Sie den Artikel aufmerksam gelesen haben, dürfte Ihnen auch der kleine Seitenhieb nicht entgangen sein, in dem ich angeführt habe, dass man zukünftig dann auch Brillenträgern eine Mitfahrt verwehren sollte, denn schließlich sind viele von ihnen im Falle eines Falles ebenso auf Hilfe angewiesen, wie ein blinder Fahrgast auch.
      Ihr beherztes und aus Ihrer Sicht gut gemeintes Eingreifen wäre zudem auch in gewisser Weise eine Entmündigung meinerseits. Denn nur ich allein weiß, was ich mir zutraue und entscheide für mich, welchen „Gefahren“ und „Risiken“ ich mich aussetzen möchte.
      In meinem Facebook-Kommentar auf der Parkerlebnis-FB-Seite führte ich zudem an, dass eine Autofahrt bei 120KM/H unter Berücksichtigung der recht locker sitzenden Gurte bei weitem „gefährlicher“ sein kann, als eine Achterbahn, die – vielleicht – einmal oben angehalten wird.
      Es ist erschreckend zu sehen und zu lesen, wie starr und in gewisser Weise auch eingeschränkt die Sichtweise Vieler heute, im 21. Jahrhundert, im Zeitalter von Inklusion und Integration, immer noch ist und solche Kommentare zeigen mir, dass wir hier in Deutschland noch einen sehr langen und steinigen Weg vor uns haben.

      • „Und Blindheit ist – daran halte ich weiterhin fest – keine körperliche Einschränkung.“ – Entschuldigung, aber Blindheit ist eine körperliche Einschränkung. Daher gilt ja Blindheit auch als Schwerbehinderung und dadurch haben sie auch freien Eintritt in den Park erhalten.

        Und nein, sie entscheiden nicht auf eigenes Risiko, sondern der Park haftet für ihre Gesundheit mit und im Falle eines Unfalles wäre der Park in der Schuld, nicht sie.

        Somit trägt auch der Park das Risiko und es ist nur verständlich, das einem blinden Menschen die Mitfahrt verboten wird.
        Und eine Person, die eine Brille trägt ist nicht das selbe wie eine blinde Person. Schließlich kann ich auch ohne Brille noch genug erkennen, um mich zu befreien.

        Der Park hat das Hausrecht, und ihm unterliegt auch die Aufsichtspflicht und die Verantwortung, das niemand zu Schaden kommt. Und genauso entscheidet er auch, wer Mitfahren darf und wer nicht. Immerhin müssen sie keinen Eintritt bezahlen, dann sollte man sich auch nicht beschweren.

  • Ich finde den Beitrag eine ziemliche Frechheit. Für Blinde ist der Eintritt kostenlos und daher sollten sich blinde auch nicht da grossartig beschweren.

    Wenn ein Blinder ohne Begleitung geht muss dieser damit rechnen, dass der Park sich auch nicht gross um einen kümmert. Die an den Fahrgeschäften arbeiten, haben keine Zeit gross und lange Rücksicht auf behinderte und blinde Leute zu nehmen, denn mehre 100-1000 Leute wollen ebenfalls damit fahren.

    Und ja manche Attraktionen dürfen blinde nun mal nicht mitfahren wegen Sicherheitsbestimmung. Talocan hat das Personal nun mal recht.

    Phantasialand ist nun mal kein behinderten gerechter Park, weder für blinde noch für Rollstuhlfahrer, ist natürlich etwas schade, aber der Park hat nun mal auch nicht den Platz um alles anzupassen. Und wenn die Brühler den Park immer weiter beim wachsen zu behindern, dann wird das auch noch lange so bleiben.

  • Ich füge noch hinzu, dass es auch nun mal Fakt ist. Im Brandfall geht es meistens um Sekunden bevor es verletzte oder gar tote gibt. Und wäre ich Mitarbeiter würde ich die Mitfahrt eines blinden genauso verweigern.

    Ein Blinder könnte da nicht aus eigener Kraft im Notfall die Anlage gar nicht verlassen. Sry, aber niemand will dafür die Verantwortung übernehmen. Er kann froh sein, dass er überhaupt wo mitfahren durfte.

    Der Beitrag zeigt eigentlich nur eines und zwar, dass die Mitarbeiter meistens einen perfekten Job gemacht hatten und ruhig geblieben sind, vor einem Blinden der einfach nur Dreist und Frech ist und der Meinung ist, er wäre der King und kann sich über Sicherheit hinwegstellen.

    Ja ist gut für den blinden das er nicht zum Gästeservice gegangen ist, eventuell wäre er dann noch aus dem Park verwiesen worden und das zu Recht.

  • Wow…… dieser Artikel macht mich sauer…. und das nicht auf das Phantasialand, sondern auf die Frechheit dieses Artikels und der Ausdrucksweise und Sturheit dieses Mannes.
    Natürlich verstehe ich, das auch eine blinde Person gerne in den Genuss von Freizeitparks und Achterbahnen kommen möchte, aber es gibt gute Gründe, warum ein Freizeitpark wie das Phantasialand möchte, das eine Person, die Mitfährt, in der Lage sein muss, das sie sich selbstständig im Notfall befreien kann.

    Wenn man sich z.B. mal bei Youtube die Evakuierungs-Videos von Talocan ansieht, wo die Boden-Plattform noch heruntergefahren ist und die Mitarbeiter die Fahrgäste über eine Leiter evakuieren müssen, da muss der Fahrgast in der Lage sein „selbstständig die Leiter zu erkennen und diese hinunterzusteigen“!
    Und selbst wenn der Fahrgast selber das „Risiko eingeht“, dann geht das trotzdem nicht. Sollte nämlich sich dann doch der blinde Fahrgast verletzen oder sogar umkommen, dann ratet mal wer dafür zur Rechenschaft gezogen wird? Richtig, das Phantasialand! Und dabei ist es egal, ob er das sogar schriftlich vereinbaren würde, das er das Risiko selbst eingegangen ist, es würde trotzdem auf den Park zurückfallen. Und ein schlimmer Unfall oder eine fahrlässigkeit kann ausreichen um den Ruf eines Freizeitparks für immer zu zerstören, die Einkünfte drastisch einbrechen zulassen oder sogar dazu zu führen, das ein Park schließen muss!

    Und wenn man dann auch noch der Meinung ist, das eine blindheit keine physische Einschränkung sein soll…… naja….. ich glaube dann ist einem auch nicht mehr zu helfen. Was soll es denn dann bitte sein?
    Und dem Mitarbeiter bei River Quest wird wohl die Aktion nicht egal gewesen sein, wenn er sogar anschließend noch zu dir kam und versuchte mit dir darüber zu reden und den Grund zu erklären, das du nicht mitfahren konntest. Und dann muss man nicht dem Mitarbeiter noch frech anmeckern, dafür das er nur seinen Job macht!
    Ich selber bin im Jahr über 10 mal im Phantasialand und noch nie habe ich erlebt, das ein Mitarbeiter dort unfreundlich geworden ist.

    Sorry, aber dieser Beitrag ist in meinen Augen unprofessionel.

  • Es mag ja sein, dass International in Skandinavien die Parks das alle dürfen, jedoch sind in Deutschland die Vorschriften und Sicherheitsbedingung knallhart und deswegen ist da bislang auch sehr selten was passiert. Six Flags Parks in USA nehmen es mit Sicherheit auch nicht so genau, weswegen da immer mal wieder Unfälle passieren.

    Die Parks und auch die Angestellten in Deutschland müssen die Sicherheitsrichtlinien folge leisten was auch die meisten tun, dass mag zwar blinden nicht gut finden, jedoch werden da Angestellte und Parks das Risiko nicht eingehen.

  • Also, um mal alleine mit der Überschrift schon den ersten Denkfehler ihrerseits zu berichtigen: Was hätten sie als blinder denn von einem Lächeln das ihnen endgegengebracht wird wenn man ihnen nicht Grade ins Gesicht schreit das man sie Anlächelt… zweitens, das sie sich versuchen mit solch einer Frechheit über Die Sicherheitsbestimmungen des Parks und selbst über den gesunden Menschenverstand hinwegzusetzen lässt für mich stark an ihrer zurechnungsfähigkeit zweifeln und drittens, ihre undankbarkeit gegenüber dem Park der sie sogar KOSTENLOSEN eintritt genießen lässt wo hingegen jeder andere den regulären Eintrittspreis von 45 € pro Person zahlen muss und lange nicht so ein bohei wie sie veranstaltet ist einfach nur eine bodenlose Frechheit zumal die Mitarbeiter einfach nur ihrem Job nachgehen und nicht jedem Parkbesucher eine Extrawurst braten können… meiner Ansicht nach sollte ihnen für ihre Frechheit nicht nur der Kostenlose, sondern auchnoch der gesammte parkeintritt verboten werden.

  • Hallo Timo, Koro und Manuel,

    all diese Punkte, die ihr in euren Kommentaren ansprecht, wurden bereits ausführlich in bisherigen Testauswertungen sowie vor allem im Interview mit mir („Warum ich als Blinder Freizeitparks teste“) beantwortet. Wir möchten zum Nach- und Umdenken anregen und das funktioniert nunmal nicht, wenn man anderen nach dem Mund redet und alles als gegeben hinnimmt, sondern indem man aufzeigt, wo wir uns gerade – auch im Vergleich zum Ausland – befinden.

    • Tut mir leid, aber ich bin der Meinung mit ihrem Versuch ein Nach- oder Umdenken anzuregen, schreiben Sie in Ihrem Artikel leider nur halb Wahrheiten und machen sich leider überhaupt keine Gedanken um die Sicherheit.

      Es ist genau das gleiche mit Eltern, die gerne alle Kinder in die Achterbahn wollen, auch wenn die kleine Tochter 2cm zu klein für die Mindesthöhe ist. Da wird dann wird auch versucht auf biegen und brechen zu diskutieren, damit der Operator ja ein Auge zu drückt und diese „lästigen“ Sicherheitsbestimmung mal vergisst.

      In Deutschland ist es Gott sei Dank so, dass Wer was fahren darf, der TÜV zu entscheiden hat, ergo hat da der Park und auch die Angestellten auch gar keine andere Entscheidungs Gewalt, als diese vom TÜV auferlegte Entscheidungen umzusetzen. Wenn das der Park oder Angestellter nicht erfüllt, macht dieser sich strafbar.

      Taron darf auch nicht von jemanden gefahren werden, der nur ein Arm oder nur ein Bein hat.

      Sicherheit ist das wichtigste, dass gefällt natürlich Ihnen nicht und auch andere Nicht, jedoch sind diese nötig, denn meistens reicht nur ein Todesfall aus und der Image Schaden ist gewaltig. Wenn Sie zu Entscheiden hätten, für was würden Sie sich entscheiden?

  • Hallo Herr Ohrens, Hallo, die Damen und Herren „Jedermann“,

    zuerst einmal möchte ich sagen, dass ich es erstaunlich finde, dass sich Menschen, die seit wenigen Jahren aufrecht gehen können und sogar noch ihren Namen einigermaßen richtig schreiben können, noch immer der Meinung sind, dass blinde Menschen zu nichts in der Lage wären und am besten zu Hause in ihrer Wohnung sich zurück ziehen sollten, um ja niemanden mit ihrem Anblick zu belästigen! (natürlich etwas überspitzt dargestellt).

    Wie Herr Ohrens bereits sagte, sollte man im Zeitalter von Inklusion und Integration anfangen umzudenken! Man muss ja nicht sofort das Verbot aufheben und es mal „drauf ankommen lassen“. Sofortiges, uneingeschränktes Vergnügen im Park wäre auch überstürzt. Ich finde, man könnte aber entweder einzelne Bereiche festlegen, auf denen Blinde auch ihren Spaß haben können, die eben barrierefrei sind. Allerdings sollte es dann auch Eintritt für Blinde kosten. Da wäre ich dann schon mal gespannt, wie viele Blinde sich dann darüber beschweren würden!

    Man kann ja auch, speziell für Blinde und stark Sehbehinderte, einen Kurs anbieten, indem solche Evakuierungsmaßnahmen unterrichtet werden. Diese „ausgebildeten“ Blinden bekämen dann einen besonderen Pass, so dass sie nur noch einen verminderten Eintritt bezahlen müssten, aber auf jedes Fahrgeschäft gehen dürfen. (verminderter Eintritt, weil sie von solchen Attraktionen wie 4D-Kino oder Revuen usw. nicht viel haben)

    Also ich würde empfehlen, dass der Blindenverein oder einfach mehrere Blinde, sich mal mit der Geschäftsleitung vom Phantasialand zusammensetzen würden, und dieses Thema erörtern. Wert ist es das auf jeden Fall!