Landesfamilienpass in Baden-Württemberg 2020 wieder mit günstigem Freizeitpark-Eintritt

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Landesfamilienpass Baden-Württemberg 2020
Bildquelle: Landesregierung Baden-Württemberg
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Bewohner des Bundeslands Baden-Württemberg können mit dem Landesfamilienpass nicht nur unentgeltlich mit der ganzen Familie ausgewählte Schlösser, Gärten oder Museen besuchen. Auch beim Eintritt in verschiedene Freizeitparks, wie dem Europa-Park Rust, kann gespart werden.

Familien, die in Baden-Württemberg leben, können auch 2020 das alljährliche Angebot des Landesfamilienpasses nutzen. Mit diesem erhalten Kinder und deren Bezugspersonen vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg, wie Museen, Freizeitbäder oder Schlösser. Mit dabei sind unter anderem die vier großen Freizeitparks im Land: der Europa-Park in Rust, der Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn, das Ravensburger Spieleland sowie der Schwaben Park bei Kaisersbach.

Für einen vergünstigen Eintritt in die vier Freizeitparks werden entsprechende Gutscheine benötigt. Die Ermäßigung gilt nur an bestimmten Tagen des Jahres 2020. Beim Europa-Park ist dies der 08. September 2020, beim Erlebnispark Tripsdrill der 17. Mai 2020 oder der 13. September 2020, beim Ravensburger Spieleland der 16. oder der 17. Mai 2020 und beim Schwaben Park der 25. April 2020 oder der 20. September 2020.

„Auch im kommenden Jahr ist beim Landesfamilienpass wieder für jeden Geschmack etwas dabei. Ob Kultur, Action oder Geschichte – die Vielfalt unseres Landes kennenzulernen, darf nicht am Einkommen der Eltern scheitern“, so Minister Lucha. „Damit möglichst viele Kinder von den Vergünstigungen profitieren, haben wir den Landesfamilienpass den gewandelten Familienmodellen angepasst. Denn Familie ist überall da, wo Kinder sind. Egal ob Sie Opa, alleinerziehende Mutter, Tante oder eine andere Bezugsperson sind: Ich wünsche Ihnen und den Kindern auch in Zukunft abwechslungsreiche und vergnügte Stunden beim Erkunden und Erleben unserer Heimat.“

Neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, können bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen getrenntlebenden leiblichen Elternteil, die Großeltern, erwachsene Geschwister oder eine andere Bezugsperson der Kinder handelt. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen immer zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.

Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?

Einen Landesfamilienpass können Familien beantragen, wenn sie mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kindergeldberechtigten Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Dies gilt auch für Familien, die mit einem schwer behinderten Kind zusammenleben, Kinderzuschlag bzw. Hartz IV-Leistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.

Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten Familien auf Antrag bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und -ermäßigungen.

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