Wer künftig Freizeitparks in Baden-Württemberg wie zum Beispiel den Europa-Park oder den Erlebnispark Tripsdrill besuchen möchte, muss entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Da nur für den Zugang von Bereichen unter freiem Himmel ein normaler Schnelltest ausreicht, in Gebäuden aber nicht, verlangen die meisten Freizeitparks einen PCR-Test.
Während sich für genesene und geimpfte Gäste also nichts ändert, ist für ungeimpfte Personen ein Besuch der Freizeitparks in Baden-Württemberg nun mit deutlich höheren Kosten verbunden. Der Europa-Park, der nur PCR-Tests akzeptiert, stellt auf dem Gelände etwa ein Testzentrum bereit, in dem die PCR-Tests zwischen 69,09 Euro und 131,50 Euro kosten.
Auch der Schwaben-Park in Kaisersbach, der Steinwasen-Park nahe Freiburg, das SEA LIFE Konstanz und der TobiDu Indoorspielplatz akzeptieren bei ungeimpften und nicht genesenen Besuchern ausschließlich PCR-Tests. Das offizielle Testergebnis darf zum Zeitpunkt der Kontrolle am Parkeingang beziehungsweise am Check-in nur 48 Stunden alt sein.
Freizeitparks ohne PCR-Test-Pflicht
In einigen Freizeitparks in Baden-Württemberg erhalten Gäste allerdings auch mit Schnelltest Zugang. So muss im Erlebnispark Tripsdrill ausschließlich für Innenbereiche ein PCR-Test vorgelegt werden – dort sind das die Wartebereiche der Achterbahnen „Karacho“ und „G’sengte Sau“, der Spielbereich „Gaudi-Viertel“ und die Innenbereiche der Restaurants.
Im Ravensburger Spieleland, im Traumland auf der Bärenhöhle in Sonnenbühl und in Tatzmania Löffingen ist ein PCR-Test ebenfalls nur für die Innengastronomie notwendig. Auch im Wild- und Freizeitpark Allensbach erhält man mit Schnelltest Einlass und benötigt den PCR-Test nur für Innenräume. Die Schnelltests dürfen maximal 24 Stunden alt sein.
Befreit von der PCR-Test-Pflicht sind zurzeit Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.