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Corona-Einlassregeln für ZOOM Erlebniswelt ändern sich

Bildquelle: ZOOM Erlebniswelt

Ab dem 23. April 2021 gelten neue Einlassregelung in der ZOOM Erlebniswelt Gelsenkirchen. Der Zoobesuch ist nur noch mit tagesaktuellem, negativem Corona-Schnelltest möglich.
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Aufgrund des aktuellen Infektionsschutzgesetzes des Bundes gelten in der ZOOM Erlebniswelt neue Regelungen: Ab dem 23. April 2021 ist der Einlass in den Gelsenkirchener Zoo nur noch gegen Vorlage eines tagesaktuellen Corona-Schnelltests mit negativem Ergebnis sowie eines gültigen Ausweisdokumentes möglich. „Tagesaktueller Schnelltest bedeutet, dass die Testvornahme bei der Inanspruchnahme des Angebotes höchstens 24 Stunden zurückliegt“, so die ZOOM Erlebniswelt.

Der Test muss von allen Besuchern ab dem schulpflichtigen Alter vorgezeigt werden.

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Außerdem müssen die Tierhäuser „ELE Tropenparadies“ und „ELE Dschungel Abenteuer“ geschlossen werden. Um die Tierhäuser gibt es jeweils einen Umgehungsweg. Der Weg um das „ELE Tropenparadies“ ist jedoch nicht barrierefrei.

Tickets und Kapazitätsbeschränkung

Weiterhin gilt, dass die ZOOM Erlebniswelt nur mit vorab gebuchtem Online-Ticket an einem reservierten Termin besucht werden darf. Die aktuelle Besucherzahl ist auf 2.500 Besucher begrenzt.

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ZOOM Erlebniswelt

Foto: Zoom Erlebniswelt

In der Zoom Erlebniswelt in Gelsenkirchen leben viele verschiedene Tiere aus allen Regionen der Welt Seite an Seite. Neben der bunten Tierwelt gibt es auch Attraktionen wie ein 4D-Kino, die für abenteuerliche Abwechslung sorgen. » Infos

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