Tödlicher Unfall bei neuer Mega-Achterbahn „Hyperion“ in EnergyLandia: Mitarbeiter wird von Zug erfasst

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Hyperion EnergyLandia
Bildquelle: Alexander Louis, Parkerlebnis.de
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Im polnischen Freizeitpark EnergyLandia kam es am Abend des 16. August zu einem tödlichen Unfall an der neuen Mega-Achterbahn "Hyperion". Ein Mitarbeiter starb, nachdem er vom Zug erfasst wurde.

Nachdem EnergyLandia mit „Hyperion“ erst vor einem Monat die zweithöchste und zweitschnellste Achterbahn Europas eröffnete (wir berichteten), kam es bei der Neuheit im polnischen Freizeitpark nun zu einem tödlichen Unglück. Bei dem Versuch, ein unter den Schienen der neuen Attraktion liegendes Handy aufzuheben, wurde ein Mitarbeiter vom heranrauschenden Zug der Achterbahn erfasst und starb noch am Unfallort.

Der Unfall ereignete sich am Abend des 16. August um 20:30 Uhr und damit etwas mehr als eine Stunde vor Parkschluss, der am Tag des Unfalls aufgrund hohen Andrangs um zwei Stunden verschoben wurde. Als ein 37 Jahre alter Mitarbeiter versuchte, ein von einem Fahrgast verlorenes Handy unter den Achterbahn-Schienen zu greifen, bemerkte er nicht den näherkommenden Zug und wurde schließlich mit voller Wucht am Kopf getroffen. Die neue Achterbahn erreicht eine Geschwindigkeit von bis zu 140 km/h.

Noch am Unfallort wurde versucht, den Mann zu reanimieren, doch die Rettungsaktion scheiterte. Derzeit wird der Unfall von der Polizei und den Parkbetreibern untersucht.

Bei der neuen Achterbahn des Herstellers Intamin rasen Fahrgäste aus einer Höhe von 77 Metern über eine 1.450 Meter lange Strecke. Dabei erreichen sie eine Höchstgeschwindigkeit von 140 Stundenkilometern, durchfahren ein Überkopf-Element und mehrere Airtime-Hügel, auf denen sie das Gefühl von Schwerelosigkeit erleben können.

Update: Stellungnahme des Freizeitparks

„Unser Mitarbeiter, ein lizenzierter Wartungstechniker, hatte einen Unfall, als er versuchte einem Besucher zu helfen sein Mobiltelefon zu holen, das während der Fahrt herunterfiel. Wir möchten hier betonen, dass es Nutzern der Einrichtung, an der sich der Unfall ereignete, verboten ist, Mobiltelefone und andere Gegenstände, die während der Fahrt herausfallen könnten, zu nutzen oder bei sich zu tragen. Alle Gegenstände können sicher in Schließfächern aufbewahrt werden, die seit der Inbetriebnahme der Anlage zur Verfüung stehen. Das Verbot wird in klarer und auch visueller Form am Eingang der Einrichtung aufgezeigt. Der Freizeitpark kooperiert mit Behörden, die Untersuchung dieses Vorfalls durchführen. Wir erklären auch, dass die Sicherheit unserer Kunden und Mitarbeiter unsere oberste Priorität ist und bestätigen, dass die Anlage zum Zeitpunkt des Unfalls keine Gefahr für die Nutzer darstellte und die Anlage zu 100 Prozent sicher ist. Wir stellen sicher, dass wir keine Mühen scheuen, unseren Kollegen zu ehren und seiner Familie in dieser schwierigen Zeit zu helfen.“

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