Euro Disney wegen vermeintlicher Diskriminierung in Stellenausschreibung für Disneyland Paris vor Gericht

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Disneyland Paris
Bildquelle: Disneyland Paris
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Eine Stellenausschreibung aus dem Jahr 2006 soll gegenüber potenziellen nicht-europäischen Arbeitnehmern diskriminierend gewesen sein. Vor Gericht sollen die Vorwürfe nun geklärt werden.

Die Mühlen des Gesetzes mahlen bekanntlich eher langsam. Wegen einer Beschwerde, die bereits im Jahr 2007 von der französischen Anti-Rassismus Gruppe „SOS Racisme“ getätigt worden ist, muss sich die Euro Disney Gruppe nun im französischen Meaux vor Gericht verantworten.

In der Pendlerzeitung „20 Minutes“ suchte das Disneyland Paris damals für ihre Paraden nach Kandidaten mit „europäischer Staatsangehörigkeit“. Dagegen wurde mit der Begründung, dass aus Gründen der Staatsangehörigkeit diskriminiert wurde, Beschwerde eingelegt.

Euro Disney hat die ungeschickte Formulierung der Stellenanzeige eingeräumt, bestreitet jedoch jede Absicht der Diskriminierung. Im Falle eines Schuldspruchs muss der europäische Zweig von Walt Disney mit Geldbußen von bis zu 225.000 Euro rechnen.

Catherine Bahuchet, Anwältin der Organisation „SOS Racisme“, hält einen Prozess auch ein Jahrzehnt nach dem Vorfall noch für bedeutsam: „Sogar 10 Jahre später ist der Rechtsweg noch wichtig, weil es bei Euro Disney einen Doppelstandard zwischen dem Bekenntnis zur Diversität bei den Mitarbeitern, und der tatsächlichen Praxis der Diskriminierung bei der Einstellung gibt,“ meinte sie vor dem Prozess im Telefoninterview mit Stamford Advocate. „Wir dürfen vor jeglichen Formen der Diskriminierung niemals in die Knie gehen.“

Euro Disney bestreitet diese Praxis der Diskriminierung und nennt das Stellenangebot einen „isolierten Fauxpas„. Keine andere Stellenausschreibung dieser Art sei je veröffentlicht worden, was die Gerichtsakten beweisen. Euro Disney betont zudem die Diversität der Mitarbeiter des Disneylands: Mehr als 100 Staatsangehörigkeiten mit etwa 20 verschiedenen Sprachen arbeiten dort und die Bestrebungen, sich durch eine ethnisch gemischte Belegschaft auszuzeichnen, wurden bereits unter anderem von der Regierung gewürdigt.

Ein Urteilsspruch hätte eigentlich am gestrigen Mittwoch, den 25. Mai stattfinden sollen. Jener wurde nun allerdings auf den 7. Juni verlegt.

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