Freizeit-Land Geiselwind: Verfahren wegen echtem Grabstein abgeschlossen

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Dr. Lehmann Horror-Lazarett im Freizeit-Land Geiselwind
Bildquelle: Freizeit-Land Geiselwind
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Im Freizeit-Land Geiselwind war vor einer Grusel-Attraktion ein echter Grabstein platziert worden. Dafür erhielt der Betreiber eine nun als rechtskräftig bestätigte Geldauflage in Höhe von 1.200 Euro.

Der Rechtsstreit um echte Grabsteine als Grusel-Dekorationselemente im Freizeit-Land Geiselwind hat im Frühjahr 2019 sein Ende gefunden. Mit dem Zurückziehen der Berufungsanträge seitens des Parkbetreibers und der Staatsanwaltschaft, die ursprünglich eine härtere Strafe gefordert hatte, ist das erste Urteil des Amtsgerichts Kitzingen nun rechtskräftig, wie die Staatsanwaltschaft Würzburg bestätigte. Das Freizeit-Land Geiselwind muss eine Geldauflage in Höhe von 1.200 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen.

Das Verfahren war ins Rollen gekommen, als im Sommer 2017 ein Mädchen in dem Freizeitpark vor dem „Horror-Lazarett“ einen Grabstein entdeckt hatte, der die Lebensdaten ihres Großvaters trug. Der Park hatte über einen Steinmetz verschiedene Grabsteine von mittlerweile aufgelösten Gräbern erworben – mit dem Hinweis, dass vor dem Aufstellen die Inschriften entfernt werden müssten, was nicht geschah.

Die Witwe des Mannes hatte daraufhin Anzeige erstattet. Das Gericht ahndete den Vorgang als Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Auf dem Gelände des Horror-Hauses sollen mindestens acht echte Grabsteine mit noch lesbaren Inschriften gestanden haben.

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