Freizeitpark Itterbeck kurz vor endgültiger Genehmigung: Bebauungsplan beschlossen

Anzeige
Freizeitpark Itterbeck
Bildquelle: Ingenieurgesellschaft Rücken & Partner, 2008
Anzeige

Der Startschuss für den neu entstehenden Freizeitpark Itterbeck könnte nach langem Warten nun bald fallen: Der Bebauungsplan wurde einstimmig beschlossen.

Der niederländische Investor Hennie van der Most, der auch das Wunderland Kalkar mit Kernie’s Familienpark betreibt, arbeitet derzeit in Hochtouren am Attractiepark Rotterdam. Der neue Vergnügungspark soll nach einer ausgiebigen Planungsphase und einer mehrjährigen Verzögerung nun im nächsten Jahr eröffnet werden. Doch dabei handelt es sich nicht um das einzige Projekt des Niederländers: Bereits im Jahr 2003 erwarb van der Most das Areal eines früheren Munitionsdepots im niedersächsischen Itterbeck; nach einigen Hürden wurde nun der Bebauungsplan beschlossen. Das berichtet die lokale Tageszeitung Grafschafter Nachrichten.

Wie die Stadt Uelsen auf ihrer Webseite verlautet, plant der niederländische Investor das Areal in einen Golfplatz zu verwandeln. Zudem sehe van der Most eine überdachte Spielfläche sowie Indoor-Camping für den neuen Freizeitpark vor. Frühere Munitionsbunker sollen schließlich zu Ferienwohnungen umgebaut werden.

Nach Angaben der Grafschafter Nachrichten bekundete der niederländische Investor bereits vor der Jahrtausendwende Interesse an dem ehemaligen Munitionsdepot. Dass der Bebauungsplan erst jetzt beschlossen werden konnte, ist auf eine Verkettung mehrerer Probleme zurückzuführen: So habe van der Most zunächst im Zuge der Wirtschaftskrise einen finanziellen Engpass durchlebt, anschließend habe die Umsiedlung des Ziegenmelkers – einer bedrohte Vogelart – den Startschuss für das Projekt nach hinten verschoben. Schließlich hätten aufgrund dieser Verzögerungen Gutachten neu erstellt und die aktuelle Gesetzeslage geprüft werden müssen.

Doch auch jetzt – nachdem der Bebauungsplan beschlossen wurde – ist der Freizeitpark Itterbeck noch nicht in trockenen Tüchern. Denn laut Grafschafter Nachrichten wird der Bebauungsplan erst dann rechtskräftig, wenn Gemeinde und Investor einen städtebaulicher Vertrag abschließen. Dieser solle – so die Bedingungen der Gemeinde – zusichern, dass van der Most die Pachtkosten für Ausgleichs- sowie Naturschutzflächen trägt und für alle weiteren Maßnahmen aufkommt, die zur ökologischen Entwicklung ergriffen werden müssen.

Mit diesem Projekt offenbart van der Most erneut seine Vorliebe für außergewöhnliche Standorte: Während das Wunderland Kalkar auf dem Areal eines niemals in Betrieb gegangenen Kernkraftwerks angesiedelt ist, wird der Attractiepark Rotterdam auf einem alten Industriegelände entstehen.

Jetzt neu: Erfahrungen teilen und Freizeitpark Itterbeck bewerten!

Weiterlesen:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.