Gröna Lund verliert Baugenehmigung für Neuheit 2017 „Ikaros“

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Gröna Lund Neuheit 2017 - Ikaros - Artwork
Bildquelle: Gröna Lund
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Die Baugenehmigung für die neue Attraktion 2017 in Gröna Lund wurde aufgehoben. "Ikaros" sollte ein Freifall-Turm mit Blick in Fallrichtung werden. Gröna Lund will Beschwerde gegen das Urteil einlegen und hält an einem Eröffnungstermin im April 2017 fest.

Im Sommer diesen Jahres wurde eine große Neuheit für 2017 im schwedischen Freizeitpark Gröna Lund angekündigt – „Ikaros“, ein 95 Meter hohe Freifall-Turm, dessen Sitze sich vor dem Fall um 90 Grad neigen und Fahrgäste so direkt in den Abgrund blicken lassen. Doch nun wurde die Baugenehmigung für die neue Attraktion widerrufen.

Das zuständige Land- und Umweltgericht habe festgestellt, dass der Bauantrag des Freizeitparks unzureichende Angaben über die Auswirkungen der neuen Attraktion auf die Umwelt enthalte, so lokale Medien. Zwei Personen hatten konkret Beschwerde gegen die Informationslage zum Lärmpegel eingereicht.

Gröna Lund hält trotz der aufgehobenen Baugenehmigung an dem geplanten Eröffnungstermin im April 2017 fest. Man werde in Berufung gegen das Urteil des Land- und Umweltgerichts gehen und den Bau von „Ikaros“ weiter fortsetzen.

Ein ähnliche Schicksal ereilte Kolmården mit seiner Holzachterbahn „Wildfire“ (wir berichteten). Der schwedische Freizeitpark gehört ebenso wie Gröna Lund zur Gruppe Parks & Resorts.

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