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Heide Park Soltau darf hoch hinaus: Höhenbegrenzung für Fahrgeschäfte abgeschafft

Bildquelle: Heide-Park

In einer neuen Regelung des Bebauungsplans wurde die Höhenbegrenzung für Fahrgeschäfte im Heide Park abgeschafft. So können künftig Attraktionen, welche das bisherige Limit von 15 Metern übersteigen, nicht länger eine Ausnahme bleiben.
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Der Bebauungsplan im Heide-Park Soltau hat eine neue Regelung enthalten, die den Verzicht auf eine Höhenbegrenzung für Fahrgeschäfte ermöglicht. Damit wird die Freiheit des Parks bei der Planung und dem Bau neuer Attraktionen gewährleistet. „Das ermöglicht eine Weiterentwicklung“, meint Heide-Park Chefin Sabrina de Carvalho im Gespräch mit der Böhme-Zeitung.

Der Rat der Stadt Soltau hat die Änderung des Bebauungsplans am Donnerstag, den 25. August beschlossen.

Mit dem Ende der Höhenbegrenzung werden die Attraktionen, die das eigentlich vorgeschriebene Limit von 15 Metern überschreiten, nicht länger die Ausnahme im Heide-Park sein. Schon jetzt zieren den Park Attraktionen, die dieses Limit sprengen – wie etwa der Gyro-Drop-Tower „Scream“ und die Holzachterbahn „Colossos“. Für sie mussten jedoch in der Vergangenheit Sondergenehmigungen eingeholt werden. Damit ist mit der neuen Regelung Schluss.

Eine der höchsten Attraktionen im Park, die aber bisher zu den Ausnahmen zählt: Der Gyro-Drop-Tower „Scream“. (Foto: Heide Park)

Keine klare Höhenbegrenzung mehr

In der Regelung wird konkretisiert, dass es keine klare Begrenzung mehr geben wird: „Sämtliche hohen Bauwerke sind mit kennzeichnend für den Park. Sie dienen als Orientierungsmarken für Besucher und stellen wichtige Besuchsanreize dar.“ In jedem Fall zulässig sind Attraktionen mit bis zu 60 Metern Höhe; alles, was darüber hinausgeht, ist Sonderregelungen ausgesetzt. So dürfen Anlagen, die dieses Limit überschreiten, nicht in Signalfarben gehalten sein oder beleuchtet und angestrahlt werden.

Nichtsdestotrotz müssen die Auswirkungen auf das Landschaftsbild geprüft werden. Von zwölf Referenzpunkten aus wird jenes im Bauantrag „jeweils für den konkreten Einzelfall“ untersucht. Eine Beschränkung auf eine Höhe von 100 Metern würde sich aufgrund der Windkraftanlagen im Umfeld anbieten, doch auch eine solche wäre zu kurzsichtig. In den USA sei schließlich bereits eine Tendenz zu Attraktionen zu verzeichnen, die auch diese Höhe noch überschreiten.

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Foto: Thomas Frank, Parkerlebnis.de

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