Nach tödlichem Unfall im Holiday Park: 22-jähriger Mitarbeiter zu Geldstrafe verurteilt

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Holiday Park Eingang
Bildquelle: Thomas Frank, Parkerlebnis.de
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Am Freitag ist der Prozess gegen drei Mitarbeiter des Holiday Parks zu Ende gegangen. Der Hauptangeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen, gegen die beiden Mitangeklagten erfolgte ein Freispruch. Gegen das Urteil wird jedoch Berufung eingelegt.

Knapp zwei Jahre nach dem tragischen Unfall auf dem Fahrgeschäft „Spinning Barrels“, bei dem ein elfjähriges Mädchen tödlich verunglückt ist, kam es nun im Amtsgericht im pfälzischen Neustadt an der Weinstraße zu einem Urteilsspruch. Gegen den Hauptangeklagten verhängte das Gericht wegen fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe von 2.400 Euro (120 Tagessätze zu 20 Euro). Die beiden anderen Angeklagten – die Vorgesetzten des 22-Jährigen – wurden dagegen freigesprochen.

Gegen die Freisprüche legt die Staatsanwaltschaft Frankenthal Berufung ein.

Am 15. August 2014 war die Elfjährige im Break-Dance-Fahrgeschäft „Spinning Barrels“ gestürzt. Sie wurde von den Plattformen des Karussells überrollt und dabei tödlich verletzt. Seit dem Unfall ist das Fahrgeschäft geschlossen; es soll verkauft werden.

Erwiesene Schuld des Angeklagten

Der verurteilte Mitarbeiter habe in zwei Fällen seine Sorgfaltspflicht verletzt, meinte Richter Alexander Melahn lokalen Medien zufolge. „Er wird damit zu leben haben, dass er den Tod eines Kindes verschuldet hat.“ Im Laufe des Verfahrens sei erwiesen worden, dass der 22-jährige den Vorschriften getrotzt und die Tür zum Fahrgeschäft offen gelassen hatte, weshalb Mutter und Tochter das Karussell zu einem Zeitpunkt betreten konnten, als dies nicht mehr möglich hätte sein sollen. Zudem habe er vor dem Start der Fahrt nicht noch einmal die Tür überprüft.

Der Angeklagte hatte zugegeben, dass er die Fahrt ohne den Hinweis „Achtung, die Fahrt beginnt“ gestartet hatte. Dies sei ihm bei der Einweisung nicht mitgeteilt worden. Er bestritt allerdings bis zuletzt, die Tür zur Attraktion nicht geschlossen zu haben. Richter Melahn hielt es jedoch für unwahrscheinlich, dass die Beiden über die Absperrung geklettert seien.

Eltern enttäuscht über das Urteil

Die Eltern des Mädchens, deren Anwälte für die beiden Vorgesetzten des verurteilten Mitarbeiters Haftstrafen eingefordert hatten, zeigten sich als Nebenkläger über das Ergebnis des Prozesses enttäuscht. Es sei aufgrund der Fahrlässigkeit des Parks „ein Unding, dass die beiden freigesprochen wurden,“ meint die 34-jährige Mutter zum Urteil. Sie kündigten weitere Rechtsmittel an. Staatsanwalt Torsten Lenz hatte für alle drei Angeklagten Geldstrafen gefordert. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat nun angekündigt, Berufung gegen das Urteil der Freisprüche einzulegen.

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