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Landesfamilienpass ermöglicht 2017 ermäßigten Eintritt in Freizeitparks in Baden-Württemberg

Bildquelle: Landesregierung Baden-Württemberg

Drei Freizeitparks in Baden-Württemberg ermöglichen Inhabern eines Landesfamilienpasses 2017 ermäßigten Eintritt. Der Landesfamilienpass 2017 kann ab sofort von antragsberechtigten Familien in Baden-Württemberg beantragt werden.
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„Auch Familien mit vielen Kindern, Alleinerziehende und einkommensschwächere Familien sollen die vielen abwechslungsreichen Kultur- und Freizeitangebote bei uns im Land nutzen können“, so Manne Lucha, Sozial- und Integrationsminister in Baden-Württemberg. Diese Möglichkeit bietet der Landesfamilienpass. Inhaber eines Landesfamilienpass erhalten auch 2017 wieder freien oder ermäßigten Eintritt bei zahlreichen Ausflugszielen und Sehenswürdigkeiten in Baden-Württemberg – darunter auch drei Freizeitparks: der Europa-Park, das Ravensburger Spieleland und der Erlebnispark Tripsdrill.

Einen Landesfamilienpass können Familien in Baden-Württemberg mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkinder) erhalten, wenn diese zusammen mit ihren Eltern in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kindergeldberechtigenden Kind, wenn sie mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben. Ebenso erhalten Familien den Landesfamilienpass schon ab einem Kind, wenn sie mit einem schwer behinderten Kind zusammen leben, den Kinderzuschlag beziehen oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

Der Erlebnispark Tripsdril ist einer von drei Freizeitparks, die Inhabern eines Landesfamilienpasses entgegenkommen. (Foto: Thomas Frank, Parkerlebnis.de)

Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhält man auf Antrag bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und -ermäßigungen.

Das Ministerium für Soziales und Integration macht in diesem Jahr besonders aufmerksam auf folgende Angebote:

Auch weiterhin können die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg mit dem Landesfamilienpass kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besucht werden. Detaillierte Informationen zu den Möglichkeiten mit dem Landesfamilienpass 2017 stellt die Internetseite des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg zur Verfügung.

„Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, Passinhabern viele attraktive Ausflugsziele anbieten zu können, die sie mit ihren Familien kostenlos oder mit ermäßigtem Eintritt besuchen können. Gemeinsam verbrachte Zeit ist für Eltern und Kinder gleichermaßen wichtig. Ich hoffe, dass viele Familien von den Angeboten des Passes Gebrauch machen und die Zeit miteinander genießen“, so Manne Lucha.

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Europa-Park

Foto: Europa-Park

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