Landesfamilienpass 2018: Europa-Park, Tripsdrill und mehr Freizeitparks in Baden-Württemberg bieten Vorteile

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Landesfamilienpass Baden-Württemberg
Bildquelle: Landesregierung Baden-Württemberg
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2018 ist der Landesfamilienpass Baden-Württemberg auch wieder für mehrere Freizeitparks des Bundeslandes gültig. Einige bieten Inhabern Ermäßigungen, andere kostenfreien Eintritt an.

„Auch Familien mit vielen Kindern, Alleinerziehende und einkommensschwächere Familien sollen die vielen spannenden Kultur- und Freizeitangebote bei uns im Land nutzen können. Der Landesfamilienpass bietet dafür die Möglichkeit. Ich hoffe, dass viele Familien von den Angeboten des Passes Gebrauch machen und die Zeit miteinander genießen“, erklärt Baden-Württembergs Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha und gibt bekannt, dass antragsberechtigte Familien ab sofort den Landesfamilienpass 2018 und die dazugehörige Gutscheinkarte bei ihrer jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen können.

„Ich freue mich, dass wir wieder viele attraktive Ausflugsziele anbieten können, die Passinhaber mit ihren Familien kostenlos oder mit ermäßigtem Eintritt besuchen können. Gemeinsam verbrachte Zeit ist für Eltern und Kinder gleichermaßen wichtig“, so Lucha.

Auch die größten Freizeitparks in Baden-Württemberg bieten 2018 wieder ermäßigten Eintritt für Inhaber eines Landesfamilienpasses an bestimmten Terminen. Beim Europa-Park ist dies der 9. September, beim Erlebnispark Tripsdrill der 13. Mai sowie der 9. September und beim Ravensburger Spieleland der 21. und 22. April 2018.

Kostenlosen Eintritt hingegen gewähren der Funpark Köngen (8. März oder 20. September) und die Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim (1. bis 3. Juni). Ermäßigungen gibt es zudem beim zoologisch-botanischen Garten Wilhelma in Stuttgart und dem SENSAPOLIS Indoor-Freizeitpark in Sindelfingen.

Einen Landesfamilienpass 2018 können Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkinder) erhalten, wenn diese zusammen mit ihren Eltern in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kindergeldberechtigenden Kind, wenn sie mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben. Ebenso erhalten Familien den Landesfamilienpass bereits ab einem Kind, wenn sie mit einem schwer behinderten Kind zusammen leben, den Kinderzuschlag beziehen oder Leistungen nach dem SGB II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten Eltern auf Antrag bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und -ermäßigungen.

Detaillierte Informationen zu den Möglichkeiten mit dem Landesfamilienpass 2018 stellt die Internetseite des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg zur Verfügung.

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