Coronavirus: Movie Park Germany verschiebt Saisonstart erneut und hofft auf baldige Eröffnung

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Bildquelle: Movie Park Germany
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Der Movie Park Germany muss seinen Saisonstart aufgrund der neuen Beschlüsse der Bundesregierung und Länder erneut verschieben. Man arbeite daran, so bald und so sicher wie möglich eröffnen zu können.

Aufgrund der aktuellen Beschlüsse der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten der Länder muss der Movie Park Germany seine Saisoneröffnung weiter verschieben und kann nicht wie angedacht am 24. April 2020 in die neue Saison starten.

In einer Mitteilung an die Presse schreibt der Park: „Die Sicherheit unserer Gäste und Mitarbeiter hat natürlich weiterhin oberste Priorität. Auch wenn es derzeit noch zu früh ist, um ein konkretes Eröffnungsdatum zu nennen, könnt Ihr darauf vertrauen, dass wir daran arbeiten, Movie Park Germany so bald und so sicher wie möglich wieder zu eröffnen.“ Sobald ein konkreter Eröffnungstermin feststeht, will man sofort darüber informieren.

Der Movie Park Germany stehe zudem in engem Austausch mit den zuständigen Behörden. „Auch mit anderen deutschen Freizeit- und Erlebniseinrichtungen sind wir über den Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V., kurz dem VDFU, regelmäßig in Kontakt. Wir ziehen gemeinsam an einem Strang, um so bald und so sicher wie möglich eine Parköffnung zu ermöglichen“, schreibt der Freizeitpark in Bottrop.

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Vorerst bleiben die Attraktionen noch im Winterschlaf. (Foto: Alexander Louis, Parkerlebnis.de)

In den Medien wird aktuell das von der Bundesregierung ausgesprochene Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August diskutiert. Gemäß der aktuellen Klassifizierung des Landes NRW ist der Movie Park als Freizeit- und Vergnügungsstätte hiervon explizit nicht betroffen. „Dies entspricht auch unserem Selbstverständnis und den Einschätzungen des Branchenverbands“, so die Betreiber des Movie Park Germany.

Der Freizeitpark begrüßt die von der Bundesregierung angekündigten bundesweiten Lockerungen der Corona-Maßnahmen und hofft, in naher Zukunft – und mit den entsprechenden Vorgaben und Vorkehrungen der Behörden – wieder seine Tore öffnen zu können. Am 30. April werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Entwicklung erneut bewerten und das weitere Vorgehen beschließen.

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