Nach tödlichem Unfall im Holiday Park wird gegen zwei weitere Mitarbeiter ermittelt

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Mitte August letzten Jahres ereignete sich im Holiday Park in Haßloch ein tragischer Unfall. Bei den „Spinning Barrels“ ist ein elfjähriges Mädchen tödlich verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen zwei weitere Mitarbeiter des Freizeitparks wegen fahrlässiger Tötung.

Nach dem tödlichen Unfall, der sich am 15. August 2014 im Holiday Park am Fahrgeschäft „Spinning Barrels“ ereignete, gab es es bisher nur einen Beschuldigten. Gegen den Bediener der Attraktion wurde wegen fahrlässiger Tötung ermittelt – er soll Anweisungen nicht vollständig beachtet haben. Nun wurden die Ermittlungen ausgeweitet. Zwei weitere Mitarbeiter werden nun beschuldigt, bei der Einweisung des Bedieners nicht auf alle nötigen Punkte eingegangen zu sein.

Wie die Deutsche Presse-Agentur (via RP Online) meldet, werde auch gegen die beiden weiteren Mitarbeiter des Holiday Park wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Die Funktion der beiden Personen gehe über die eines schlichten Bedieners hinaus, so Hubert Ströber, Oberstaatsanwalt in Frankenthal.

Der Holiday Park will sich inzwischen von dem Fahrgeschäft trennen. Der Verkauf des Fahrgeschäfts vom Typ „Breakdance“ stehe aber nicht im Zusammenhang mit dem Unfall.

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