„Rookburgh“ vom Phantasialand als Marke angemeldet: Was verbirgt sich dahinter?

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Phantasialand Berlin Kaiserplatz
Bildquelle: Thomas Frank, Parkerlebnis.de
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Das Phantasialand plant mit "Rookburgh" eine Neuheit – doch was sich konkret dahinter verbirgt, verrät der Brühler Freizeitpark bisher nicht. Die Spekulationen heizt das umso mehr an.

Vor etwa drei Wochen, am 28. Februar 2017, ließ das Phantasialand den Namen „Rookburgh“ von den Rechtsanwälten Klocke und Linkens in das Markenregister beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentums (EURIPO) eingetragen. Der Markenantrag wird nun überprüft. Wofür der Markenname zukünftig genutzt werden soll, ist bisher noch nicht bekannt.

Was hat das Brühler Phantasialand mit „Rookburgh“ vor? Dazu gibt es momentan noch keine näheren Infos. Erste Spekulationen entstehen hingegen durch den Markennamen selbst: „Rook“ kommt aus dem Englischen und kann mit „Turm“ oder „Gauner“ übersetzt werden. Das Wort „Burgh“, das ebenfalls aus dem Englischen stammt, bezeichnet eine „(freie) Stadt“ – ein erster Hinweis, in welche Richtung die Thematisierung gehen könnte.

Phantasialand Markeneintragung Rookburgh

Die Marke „Rookburgh“ wurde erst vor Kurzem eingetragen. (Screenshot: http://euipo.europa.eu)

Sicher ist bislang allerdings folgendes: Das Phantasialand hat sich die Marke „Rookburgh“ für insgesamt sechs Nizza-Klassen schützen lassen. Die Nizza-Klassifikation ist ein internationales Klassifikationssystem von Waren und Dienstleistungen für Anmeldungen von Unionsmarken. Es existieren insgesamt 45 Klassen – das Phantasialand hat „Rookburgh“ für Klasse 16, 18, 25, 28, 41 sowie 43 eingetragen.

Doch was bedeutet das genau? Das Phantasialand schützt die Marke „Rookburgh“ damit für sämtliche Druckerzeugnisse (Nizza-Klasse 16), verschiedenste Arten von Gepäck wie Rucksäcke und Taschen (Nizza-Klasse 18), Kleidung (Nizza-Klasse 25), Spielzeug (Nizza-Klasse 28), Events, Freizeitaktivitäten, Video- und Musikmaterial (Nizza-Klasse 41) sowie Bewirtung und Verpflegung von Gästen in Bars, Hotels und Restaurants (Nizza-Klasse 43).

Ein Vergleich mit anderen eingetragenen Marken des Phantasialand zeigt, um was es sich bei „Rookburgh“ handeln könnte: Für die Hotels „Ling Bao“ und „Matamba“ sind etwa die Nizza-Klassen 16, 39, 41 und 43 eingetragen – einige Nizza-Klassen überschneiden sich also mit „Rookburgh“. Auch die Show „Fantissima“ ist durch die Klassen 16, 41 sowie 43 geschützt. Eher unwahrscheinlich ist hingegen, dass es sich bei der neuen Marke um ein Fahrgeschäft handelt. Denn für die Wasserbahn „Chiapas“ und die Achterbahnen „Raik“ und „Taron“ sind die Nizza-Klassen 12, 16 und 41 eingetragen.

Sobald es Neuigkeiten zu „Rookburgh“ gibt, erfahrt ihr es auf Parkerlebnis.de!

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