Prozess nach tödlichem Unfall im Holiday Park beginnt im März 2016

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Holiday Park Eingang
Bildquelle: Thomas Frank, Parkerlebnis.de
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Drei Mitarbeiter des Holiday Park müssen sich ab 15. März vor dem Amtsgericht Neustadt verantworten. Sie sollen im Sommer 2014 den Tod eines elfjährigen Mädchens verschuldet haben.

Im Holiday Park in Haßloch kam am 15. August 2014 ein elfjähriges Mädchen ums Leben (wir berichteten). Drei Mitarbeiter des rheinland-pfälzischen Freizeitparks müssen sich nun ab 15. März vor dem Amtsgericht Neustadt verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat lokalen Medien zufolge Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben, und zwar gegen den Bediener des Fahrgeschäfts „Spinning Barrels“ sowie gegen einen Fahrdienstleiter, der für die Einweisung des Bedieners zuständig war. Der Operations Manager, der für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zuständig ist, muss sich wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verantworten.

Das Kind starb, weil es auf eine der sich drehenden Plattformen des Fahrgeschäfts hingefallen und mitgeschleift worden war. Der Unfall geschah nach Annahme der Staatsanwaltschaft durch Missachtung von Sicherheitsvorschriften.

Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage angesetzt. Über 30 Zeugen sowie einige Sachverständige sind geladen. Das Fahrgeschäft „Spinning Barrels“ ist seit dem Unfall geschlossen und soll verkauft werden. Der Verkauf stehe allerdings nicht in Zusammenhang mit dem Unfall, so der Freizeitpark.

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