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Tripsdrill nimmt Stellung zu „Tierdrama“ und Kritik durch PETA

Der Erlebnispark Tripsdrill steht derzeit in der Kritik von der Tierrechtsorganisation PETA. In einem Gemeinschaftsgehege von Polarwölfen und Bären kam es zu einem Zwischenfall, bei dem ein Wolfswelpe von einem Bären totgebissen worden sein soll. PETA wirft der Tripsdrill-Geschäftsführung nun Inkompetenz vor. Die Betreiberfamilie des Erlebnispark Tripsdrill nimmt hierzu nun Stellung. „Für die Wölfe hat... Read more »
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Der Erlebnispark Tripsdrill steht derzeit in der Kritik von der Tierrechtsorganisation PETA. In einem Gemeinschaftsgehege von Polarwölfen und Bären kam es zu einem Zwischenfall, bei dem ein Wolfswelpe von einem Bären totgebissen worden sein soll. PETA wirft der Tripsdrill-Geschäftsführung nun Inkompetenz vor. Die Betreiberfamilie des Erlebnispark Tripsdrill nimmt hierzu nun Stellung.

„Für die Wölfe hat sich das ´Wildtierparadies´ in einen Alptraum verwandelt“, so Diplom-Zoologe Peter Höffken, Wildtierexperte der PETA in einer offiziellen Pressemitteilung am 21. Mai 2014. Augenzeugenberichten zufolge soll Anfang Mai in dem von Wölfen und Bären gemeinsam genutzten Gehege im Freizeitpark Tripsdrill mindestens ein Wolfswelpe von einem Bären totgebissen worden sein. PETA spricht von einem „Tierdrama“, übt nun scharfe Kritik an der Geschäftsführung von Tripsdrill und wirft den Verantwortlichen mangelnde Sachkenntnis im Umgang mit den Wildtieren vor.

Auf Nachfrage von Parkerlebnis.de nahm die Betreiberfamilie des Erlebnispark Tripsdrill zu dem Vorfall wie folgt Stellung:

Der von PETA geschilderte Vorfall des Todes eines Wolfswelpen im Gemeinschaftsgehege der Bären und Polarwölfe des Wildparadieses Tripsdrill ereignete sich vermutlich am 08. Mai 2014.

Zu dem Zeitpunkt wurde bereits angenommen, dass die Wölfe Junge bekommen hatten. Die Geburt der Welpen konnte bis zu dem besagten Vorfall jedoch nicht bestätigt werden, da die Bären, die im Regelfall gegen Abend das Bärenhaus aufsuchen, zu diesem Zeitpunkt auch die Nächte außerhalb des Bärenhauses verbrachten. Dadurch war das Betreten des Geheges durch die Mitarbeiter des Wildparadieses zu gefährlich.

Innerhalb der Schutzzonen befindet sich eine Höhle, in der die Welpen zur Welt kamen und die ersten Tage verbrachten. Aufgrund starker Regenfälle drang vermutlich Wasser in die Höhle ein, sodass der Nachwuchs, der insgesamt 7 Welpen umfasste, in eine neue Höhle außerhalb der Schutzzonen verlegt wurde. Diese Nothöhle wurde aufgrund der lebensbedrohlichen Umstände von den Polarwölfen innerhalb kürzester Zeit gegraben.

Es wird vermutet, dass sich einer der Welpen bei der Verlegung schutzlos im Außenbereich aufhielt, sodass es zu diesem tragischen Vorfall kam. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der zu Tode gekommene Welpe von dem Muttertier als zu schwach und nicht überlebensfähig eingestuft wurde, und somit, wie auch in der freien Natur, sich selbst überlassen wurde. Da keiner der Wildparadies-Mitarbeiter den Vorfall mit eigenen Augen gesehen hat, können hier nur Vermutungen angestellt werden. Sobald die zuständigen Mitarbeiter Kenntnis von dem Unfall hatten, wurden die sechs Welpen in ein gesondertes Gehege verlegt. Sie wurden von einem Tierarzt untersucht und gekennzeichnet. Zwei der Welpen leben mittlerweile in einem deutschen Wolfspark. Die Abgabe sowie der Transport erfolgten in Absprache mit dem zuständigen Veterinäramt und Tierarzt.

Um derartigen Vorfällen zukünftig entgegenwirken zu können, steht das Wildparadies Tripsdrill in engem Kontakt mit dem zuständigen Veterinäramt in Heilbronn. Es wird in Erwägung gezogen, die Bären und Polarwölfe zukünftig in getrennten Gehegen zu halten. Ein ca. 2.000 qm umfassendes Gehege stünde für die vier Polarwölfe zur Verfügung.

Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit Veterinärämtern, Tierärzten und dem Deutschen Wildgehegeverband kann der Geschäftsführung des Wildparadieses Tripsdrill keine mangelnde Sachkenntnis vorgeworfen werden. Jegliche Bestimmungen seitens der Behörden werden eingehalten, Änderungen im Voraus besprochen und abgestimmt. So wurde auch das artgerechte Gehege sowie dessen Größe für die Gemeinschaftshaltung von Polarwölfen und Bären zugelassen – wie sie auch in anderen zoologischen Einrichtungen in Deutschland erfolgreich umgesetzt wird.

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