VDFU-Präsident von Landsberg-Velen hofft auf zeitnahe Lockerung von Corona-Maßnahmen: „Wie viele Freizeitparks es im nächsten Jahr noch geben wird, vermag ich nicht zu sagen“

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Europa-Park Poseidon
Bildquelle: Europa-Park
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Viele Freizeitparks stehen aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen in Existenznot. Friedhelm Freiherr von Landsberg-Velen, Präsident des Verbandes Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. (VDFU), betont deshalb nun die Wichtigkeit der Lockerung der Maßnahmen.

Die Tourismus- und Freizeitwirtschaft wurde von der Coronavirus-Pandemie als erstes getroffen. Mit den Auswirkungen wird sie aller Voraussicht nach auch noch am längsten zu kämpfen haben. Im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe oder dem Handel sind Ausfälle des Saisongeschäfts kaum nachzuholen. Im Besonderen sind dabei die Freizeitparks und Erlebniseinrichtungen betroffen.

Obwohl die Mitgliedsunternehmen des Verbandes Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. (VDFU) die von Bund und Ländern umgesetzten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus begrüßen, drohen mittlerweile Umsatzeinbußen, welche die Existenzen einiger Freizeiteinrichtungen beachtlich gefährden und eventuell nicht mehr aufzufangen sind. Deshalb betont VDFU-Präsident Friedhelm Freiherr von Landsberg-Velen nun die Wichtigkeit einer Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen, bevor es bald zu spät sein könnte.

„Bei aller Notwendigkeit des wirtschaftlichen Handelns hat nach wie vor der Gesundheitsschutz Vorrang“, räumt von Landsberg-Velen ein, stellt aber klar: „Diesem können Freizeit- und Erlebnisparks in einem Maße nachkommen, das Empfehlungen des Robert Koch-Instituts gerecht wird. Kontrollmöglichkeiten zur Eindämmung der Risiken beim Betrieb eines Freizeitparks unterscheiden sich grundsätzlich von denen im öffentlichen Raum.“

VDFU Winterforum Europa-Park 2020

Schutzmaßnahmen könnten effektiv und konsequent im laufenden Betrieb realisiert werden: Die Mitglieder des VDFU, hier beim Winterforum im Europa-Park, stehen unter großem Druck, doch blicken mit vorsichtigem Optimismus auf politisch in Aussicht gestellte Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen. (Foto: Andreas Schwarz, VDFU)

Der Besuch von Freizeitparks birge laut dem Verband insgesamt ein deutlich geringeres Infektionsrisiko, als es innerhalb von Fußgängerzonen, Einkaufszentren, der Nutzung des ÖPNV oder gar bei einer Großveranstaltung besteht. In der Regel handele es sich um weitläufige Outdooreinrichtungen, die eine bestmögliche Luftzirkulation aufweisen. Besucher drängen sich dort nicht an einem Ort, sondern verteilen sich auf dem gesamten Gelände.

Zudem betont der VDFU, dass auch in potenziell kritischen Bereichen wie Warteschlangen, gastronomischen Einrichtungen oder bei der Nutzung von Fahrgeschäften Abstandsregelungen, die eine unerwünschte räumliche Dichte von Menschen verhindern, problemlos und zentral koordiniert umgesetzt werden könnten.

Während Risikogruppen wie ältere Menschen oder Personen mit akuten respiratorischen Symptomen nicht zu den klassischen Besuchergruppen zählen, könnten technische und persönliche Einlasskontrollen die Limitierung der Anzahl gleichzeitig anwesender Besucher ermöglichen. Diese interagieren wiederum lediglich innerhalb ihrer sozialen Gruppe.

LEGOLAND Deutschland von oben

Die Freizeitparks im ganzen Land sind zurzeit menschenleer. (Foto: LEGOLAND Deutschland)

Die Anreise der Gäste erfolge aufgrund der zumeist ländlichen Lage der Freizeitparks in der Regel mit dem PKW – dem Verkehrsmittel mit der geringsten Infektionsgefahr, wie der VDFU klarstellt. Hygienestandards von Gastronomie und Sanitäranlagen seien höher als im öffentlichen Raum und könnten bedarfsgerecht angepasst werden. Auch zusätzliche Hygienemaßnahmen und sogar Mundschutzgebote könnten zudem leicht durchgesetzt werden.

Sollten die Maßnahmen komplette Schließungen bis in den Sommer erfordern, sei ein derartiger Ausfall in einer investitionsintensiven Branche im Saisongeschäft nicht zu kompensieren. „Wie viele Freizeitparks es im nächsten Jahr noch geben wird, vermag ich nicht zu sagen. Die Weichen dafür werden in diesen Tagen gestellt“, so von Landsberg-Velen.

Das Geschäftsmodell der Freizeit- und Erlebnisparks basiert darauf, Freude zu schenken, Familien gemeinsame Erlebnisse zu ermöglichen und Kinderherzen höherschlagen zu lassen. Für weite Teile der Bevölkerung sei dies nach vielen Wochen der Einschränkungen, der Arbeit unter hoher psychischer Belastung oder familiärer Stresssituationen notwendig.

Um bei einer Lockerung der Schutzmaßnahmen allen Familien nach Wochen der Ausgangsbeschränkung und Isolation wieder Freizeiterlebnisse bereiten zu können, werden die im VDFU angeschlossenen Freizeitparks, Wildparks und Zoos individuelle Schutzvorkehrungen treffen. Wie sehr der Schutz der Gäste, Mitarbeiter und Anwohner den Betreibern am Herzen liegt, lasse die unbedingte Bereitschaft erkennen, den Besuch von Freizeiteinrichtungen auch in einer existenzbedrohenden Situation sorgenfrei und unbedenklich zu gestalten.

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7 Kommentare

  • Genau dieselben Gedanken hatte ich auch in letzter Zeit.

    Ich hoffe sehr, dass die Freizeiparks das überstehen. Der Virus wird uns ja leider das ganze Jahr „begleiten“ und womöglich auch noch nächstes Jahr. Ich denke, dass Schutzmaßnahmen wichtig sind, aber alles ein oder zwei Jahre dicht zu machen, kann nicht die Lösung sein.

  • Hallo Leute, da ist der gleiche Menschenauflauf wie bei Fußballstadien. Bei Warteschlangen von Fahrgeschäften sind viele, viele Kinder. Dann ist auch viel indoor, keine gute Lösung eine Lockerung.

  • Was für einen Schwachsinn erzählt der Kerl? Dem geht es doch nur um die Wirtschaft, keinesfalls um die Gesundheit der Menschen. Die Wirtschaft kann sich erholen, ein Toter leider nicht.

  • Freizeitparks öffnen als Brandbeschleuniger für Corona. Das ist genau das, was wir jetzt unter keinen Umständen brauchen. Eine Genehmigung wäre meinem Empfinden nach kriminell.

  • Allein das Ansinnen, öffnen zu wollen, ist charakterlich unterste Schublade. Eine Öffnung hätte die Folgen eines Brandbeschleunigers bei einem Feuer, das man löschen will. Sollte hier eine Öffnung erfolgen, werde ich ohne Wenn und Aber umgehend Strafanzeige erstatten und sollte dadurch ein Mensch als Ursache der Öffnung versterben, ist das Beihilfe zum Totschlag und sollte auch so geahndet werden.

    • Beihilfe? Fahrlässig? Grob fahrlässig? Vorsatz? Gier frisst Gehirn. Die Gäste können wegbleiben. Die Mitarbeiter müssen arbeiten, wenn sie wirtschaftlich überleben wollen.