„Kein Verständnis“: Schausteller-Verband fordert Zulassung von Volksfesten ab September 2020

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Bildquelle: Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V.
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Die Schausteller und Marktkaufleute sehen ihre Branche in der Behandlung während der Corona-Krise benachteiligt. Der Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute fordert, Feste und Märkte ab September 2020 unter Einhaltung angemessener Hygiene-Regeln grundsätzlich wieder zuzulassen.

Der Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V. (BSM) bezieht in einer Pressemitteilung Stellung zu den angekündigten Lockerungen der Corona-Maßnahmen des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, welche keine Zulassung von Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen vorsehen.

„Dies ist nicht akzeptabel“, erklärt der Verband. „Die Schausteller und Marktkaufleute haben für die Benachteiligung ihrer Branche kein Verständnis.“ Sie fordern ein Ende der Veranstaltungs-Verbote 1. September 2020.

Ministerpräsident Markus Söder hat in einer Pressekonferenz am 16. Juni 2020 unter anderem eine Verlängerung der Verbote von Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen im Konsens mit den meisten anderen Bundesländern angekündigt. Er begründet dies mit der fehlenden Nachvollziehbarkeit der Besucher im Fall einer Infektion.

„Wir begrüßen ausdrücklich die Entwicklung, verschiedene gesellschaftliche Aktivitäten schrittweise wieder zu genehmigen“, so der Schausteller-Verband. „Die avisierte Verlängerung der Verbote für Feste und Märkte dagegen ist eine sachlich nicht begründete Diskriminierung gegenüber anderen Veranstaltungsformen.“

Nach den Beurteilungskriterien für eine Risikoanalyse von Bundesinnen- und Bundesgesundheitsministerium besteht unter freiem Himmel eine geringere Ansteckungsgefahr als in geschlossenen Räumen. „Viele Aktivitäten im gesellschaftliche Bereich und der Gastronomie werden erleichtert, Volksfeste bleiben untersagt“, so die Pressemitteilung des Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute. „Dies ist widersprüchlich. Wir fordern eine Gleichbehandlung der Märkte und Volksfeste mit anderen, vergleichbaren Veranstaltungen.“

Schausteller und Marktkaufleute seien sich ihrer Verantwortung für die Gesundheit der Besucher und Kunden bewusst. Alle erforderlichen, sinnvollen und zielführenden Maßnahmen würden mitgetragen.

Der BSM fordert deshalb, Feste und Märkte ab 1. September 2020 unter Einhaltung angemessener Hygieneregeln grundsätzlich wieder zuzulassen.

„Schausteller und Marktkaufleute sind sich bewusst, dass es bis zur sicheren Beherrschung der Corona-Pandemie keine Garantie für deren planmäßige Durchführung gibt und auch kurzfristige Absagen möglich wären“, so der Verband abschließend. „Die Veranstalter können durch geeignete Vertragsgestaltung eventuelle Schadenersatzansprüche abwehren.“

Unvorhersehbare Ereignisse und Unwägbarkeiten gehörten zum Alltag des Reisegewerbes. Die Unternehmer seien in der Lage, damit umzugehen.

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