Für einen Besuch des Schwaben-Park war zuletzt kein Berechtigungsnachweis notwendig. Um die unkomplizierte Öffnung des Freizeitparks zu ermöglichen, waren jedoch Indoor-Attraktionen geschlossen worden. So war etwa auch die Wasser-Themenfahrt „Azura“ nicht zu erleben.
Mit dem 21. August 2021 tritt nun wieder die 3-G-Regel für einen Besuch des Schwaben-Park in Kraft: Gäste müssen nachweislich entweder geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sein. Für einen kurzfristigen Corona-Test steht vor Ort ein Testzentrum zur Verfügung, bei dem ein sogenannter Lollytest durchgeführt wird.
Die 3-G-Regel greift für Erwachsene ab 18 Jahre. Noch nicht schulpflichtige Kinder sowie Schüler sind von der Testpflicht befreit.