Seit dem Beginn der Corona-Pandemie gab es unterschiedliche Bestimmungen, unter denen Freizeitparks öffnen durften und welche Regeln zu beachten waren. So konnte das Phantasialand im Sommer 2021 zwei Wochen lang ohne die Notwendigkeit einer Zutrittsberechtigung öffnen, ehe ab dem 27. Juli erneut eine Nachweispflicht über einen negativen Corona-Test eingeführt wurde. Vor einigen Wochen entfiel sogar die Maskenpflicht bei Shows im Phantasialand.
Wie das Land Nordrhein-Westfalen jetzt jedoch mitteilte, gilt ab dem morgigen 24. November 2021 eine neue Corona-Schutzverordnung. Laut dieser ist der Besuch unter anderem in Freizeitparks nur noch für genesene und vollständig geimpfte Personen möglich.
“Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind. Darunter fallen Besuche von Museen, Ausstellungen, Konzerten, Theatern, Kinos, Tierparks, zoologischen Gärten, Freizeitparks, Schwimmbädern und Wellnesseinrichtungen. Der Besuch von Sportveranstaltungen, Weihnachtsmärkten und Volksfesten fällt ebenso unter diese Regelung wie touristische Übernachtungen oder die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (mit Ausnahme medizinischer oder pflegerischer Dienstleistungen oder Friseurbesuche).”Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Maßnahmen sind eine Konsequenz aus den erneut steigenden Infektions- und Hospitalisierungszahlen des Landes.
Aktuell findet bis zum 23. Januar 2022 im Phantasialand der Wintertraum statt. Der Park erstrahlt in dieser Zeit in „einem Meer aus Lichtern und einzigartigen Dekorationen“.