Da der Inzidenzwert im Rhein-Erft-Kreis langfristig unter 10 lag, konnte das Phantasialand am 13. Juli 2021 die Vorlagepflicht von Corona-Test, Impf- oder Genesungsnachweis für Tagesbesuche aufheben. Nun steigen die Fallzahlen an und die Nachweispflicht wird wieder eingeführt.
Nach genau zwei Wochen ohne Nachweispflicht wird ein Tagesbesuch im Phantasialand ab dem 27. Juli 2021 nun wieder nur mit einem Berechtigungsnachweis möglich sein. Besucher müssen geimpft, getestet oder genesen sein und dies nachweisen können. Das liegt daran, dass der 7-Tage-Inzidenzwert im Rhein-Erft-Kreis wieder auf über 10 angestiegen ist.
Wer das Phantasialand in den nächsten Tagen besucht, ist von der Nachweispflicht noch ausgenommen. „Bis einschließlich 26. Juli 2021 können Sie das Phantasialand ohne Test, Impfbescheinigung oder Genesungsnachweis erleben! Ab dem 27. Juli 2021 benötigen Sie für den Parkbesuch dann wieder einen Berechtigungsnachweis“, so der Freizeitpark.
Der Besuch der drei Erlebnishotels ist nach wie vor nur mit Berechtigungsnachweis möglich. Auch die gewohnten Corona-Maßnahmen im Freizeitpark haben weiterhin Bestand.
Andere Freizeitparks bestehen von sich aus – trotz erlaubter Lockerungen – auf die Einhaltung der 3Gs. So hält der Movie Park Germany an einer Corona-Test-Pflicht fest.
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2 Kommentare
Ich fühle mich ehrlich gesagt mit Testpflicht viel wohler als ohne. Natürlich sind die steigenden Zahlen tragisch, aber mich beruhigt es trotzdem, dass dieser Sicherheitsfaktor wieder eingeführt wird.
Und ich werde Freizeitparks solange nicht besuchen, wie diese Maßnahmen gelten. Ich spar mir das Geld!