Holiday Park – Nach Unfall prüft Staatsanwaltschaft Einarbeitung des Mitarbeiters

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Nach einem tödlichen Unfall an den „Spinning Barrels“ im Holiday Park prüft die Staatsanwaltschaft nun, ob der Mitarbeiter an dem Fahrgeschäft ausreichend eingearbeitet wurde.

Bereits Ende September wurde ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den Mitarbeiter des Holiday Park eingeleitet, der die „Spinning Barrels“ am Tag des Unfalls bediente und seine Anweisungen zur Sicherheit nicht vollständig beachtet haben soll.

„Es gab eine Anweisung. Wäre die 1a abgearbeitet worden, wäre das Unglück nicht passiert“, so der Leitende Oberstaatsanwalt in Frankenthal, Hubert Ströber. Möglicherweise würde aber das Maß der Schuld des Mitarbeiters gesenkt, falls sich ergebe, dass er nicht richtig eingearbeitet wurde. Dies wiederum würde weitere Personen mitverantwortlich machen.

Der Mitarbeiter hat noch die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Inzwischen wird das Fahrgeschäft, bei dem sich der Unfall ereignete, verkauft. Der Verkauf der „Spinning Barrels“ stehe jedoch nicht in Zusammenhang mit dem Unfall.

Quelle: Frankfurt Allgemeine Zeitung

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