Für einen Besuch des Europa-Park gelten ab Mitte August 2021 neue Corona-Regeln. Die Ende Juni ausgesetzte Testpflicht kehrt zurück. Besuchende müssen nachweislich entweder genesen, negativ getestet oder geimpft sein.
Die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist ab dem 16. August 2021 gültig und bringt neue Bedingungen für einen Besuch des Europa-Park mit sich.
Jede Person ab einem Alter von sechs Jahren muss einen Berechtigungs-Nachweis vorlegen. Berechtigt zu einem Besuch des Freizeitparks in Baden-Württemberg ist, wer eine Bescheinigung über eine vollständige Corona-Schutzimpfung, ein aktuelles negatives Corona-Test-Ergebnis oder einen Nachweis über eine Genesung hat.
Neben dem Berichtigungs-Nachweis ist ein tagesdatiertes Online-Ticket sowie ein Ausweisdokument für einen Besch nötig.
Ausnahmen von der Testpflicht
Ausgenommen von der Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Test-Ergebnisses sind Schülerinnen und Schüler. „Der Nachweis erfolgt hier durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den Kinderausweis oder Schülerausweis“, so der Europa-Park. Ausgenommen sind außerdem sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
Corona-Test am Europa-Park
Der Freizeitpark rät, einen Corona-Test bereits vor der Anreise durchzuführen. Vor Ort am Europa-Park stehen lediglich geringe Testmöglichkeiten zur Verfügung.
Corona-Regeln für Rulantica und YULLBE
Analog zum Freizeitpark gelten die neuen Corona-Regeln ab 16. August 2021 auch für einen Besuch der weiteren Destinationen und Attraktionen des Europa-Park Resort.
Weiterhin verpflichtend beim Besuch des Europa-Park und der Virtual-Reality-Attraktion YULLBE ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung. Im Wasserpark Rulantica gilt die Maskenpflicht bis zum Spind.
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1 Kommentar
Tja, dann bleib ich lieber zu Hause…diesen völlig übertriebenen Irrsinn mach ich nicht mit!