„Zeit gemeinsam erleben“? Nicht als Blinder im Europa-Park – Ein Testbericht

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Europapark Rust Logo
Bildquelle: Europa-Park
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Zwei sehbinderte Freizeitpark-Fans machen den Test: Kann man den Europa-Park als Blinder besuchen - und auch alle Attraktionen und Achterbahnen erleben?

Kann beziehungsweise darf man als blinder Besucher einen Freizeitpark uneingeschränkt nutzen? Dieser Frage versuche ich gemeinsam mit Parkerlebnis nachzugehen und konnte im Rahmen meiner Recherche bereits im vergangenen Jahr sehr erfolgreich den Allgäu Skyline Park testen. Hier war es mir möglich, alle Attraktionen uneingeschränkt zu nutzen. Dass es jedoch auch anders geht, zeigt ein Test zweier blinder beziehungsweise sehbehinderter Achterbahnfans, welche vor einigen Wochen den Europa-Park in Rust testeten – oder sollte man lieber sagen: zu testen versuchten? Ein herzliches Dankeschön an die Beiden, deren Namen wir hier vorerst auf deren Wunsch nicht nennen möchten, für ihren Einsatz und ihren ausführlichen Bericht.

Bereits zu Beginn unserer Recherchen im vergangenen Jahr stellte sich heraus, dass der Europa-Park blinden Besuchern offiziell einen nur sehr eingeschränkten Zugang zu seinen Fahrattraktionen gestattet – hierzu aber im unserem Schlusswort mehr. Im Anschluss lest ihr im Testbericht, wie es blinden Besuchern im Europa-Park tatsächlich erging.

Der Europa-Park im Test oder: Spaß ist das, was du daraus machst!

Getreu dem Slogan eines populären Getränkes gestaltete sich unser Europa-Park-Besuch an einem Freitag im April 2015 im baden-württembergischen Rust. Aber ganz der Reihe nach.

Ich fahre bereits seit meiner Kindheit an äußerst gerne wilde Karussells und Achterbahnen. Die örtliche Kirmes mit ihren Fahrattraktionen war für mich zu Kindheits- und Jugendtagen stets ein Highlight, dem bereits mehrere Wochen zuvor entgegengefiebert wurde. Aber auch Besuchen in Vergnügungsparks war ich nicht abgeneigt.

Da ich von Geburt an jedoch an einer fortschreitenden Netzhauterkrankung erkrankt bin, die in den meisten Fällen zur völligen Erblindung führt, wechselte ich zur 7. Klasse auf ein Internat für Blinde und Sehbehinderte und machte dort mein Abitur. Hier lernte ich aber ebenfalls Gleichgesinnte kennen, denen keine Achterbahn zu hoch ist und kein Karussell zu viele Überschläge vollführt. Auch mittlerweile zehn Jahre nach Beenden meiner Schulzeit wollte ich mit einem guten Kumpel aus alten Schulzeiten mal wieder einen ordentlichen Achterbahntrip starten und es sollte nach einem tollen Besuch im Heide Park Resort vor gut zweieinhalb Jahren dieses Mal in den Europa-Park nach Rust gehen. Also alles planen und los ging es. Da der Park ja recht groß ist, hatten wir ursprünglich zwei Tage den Park besuchen wollen und somit eine Übernachtung in einem nahegelegenen Gästehaus gebucht.

Am Freitag Morgen machten wir uns also in aller Frühe auf den Weg nach Rust, um zwei adrenalingeladene Tage im Europa-Park zu verbringen. Bereits im Zug wurden die Achterbahnen analysiert und wir überlegten, mit welcher wir als erstes fahren sollten.

In Rust angekommen kauften wir uns eine Zweitageskarte für meinen Kumpel, der mich als blinden Parkbesucher begleiten sollte. (Er hat noch einen recht guten Sehrest, sodass seine Behinderung nicht so stark auffiel und er mich ebenfalls problemlos begleiten konnte.) Wenn man gesetzlich blind ist, darf man den Park kostenlos nutzen. Hierzu später mehr.

Dass Menschen mit Behinderungen in Vergnügungsparks die spektakuläreren Attraktionen aus Sicherheitsgründen nicht nutzen dürfen, habe ich bereits mehrfach mitbekommen. Kurz gesagt verbietet der TÜV meines Wissens den Parkbetreibern, Menschen die sich aus eigener Kraft nicht retten könnten, Attraktionen zu nutzen, bei denen die Evakuierung durch das Parkpersonal aufwändiger ist. Ich hatte besonders von Menschen mit einer Körperbehinderung oder Lernschwierigkeit von solchen Fällen gehört, mir grauste es aber immer davor, selbst einmal „an der Reihe“ zu sein. Ein ebenfalls erblindeter Arbeitskollege von mir sagte, dass er im Europa-Park keine Probleme gehabt hätte. Ich hatte bisher auch immer Glück gehabt… bisher.

Bereits bei der zweiten Achterbahn, die wir nutzen wollten – Eurosat – wurden wir beim Warten durch das Aufsichtspersonal sogleich darauf aufmerksam gemacht, dass blinden Besuchern die Mitfahrt in dieser Bahn nicht gestattet sei, sie für mich aber jetzt einmal eine Ausnahme machen würden. Es würde aber danach keine weiteren Diskussionen oder erneuten Fahrten für uns geben. Wir fuhren also und, natürlich, ist nichts passiert.

Bei den weiteren Achterbahnen gingen wir nun jedoch etwas vorsichtiger vor. Besonders Silver Star oder blue fire Megacoaster wollte ich unbedingt fahren. Bei Silver Star gelang uns dies auch problemlos und auch die weiteren Achterbahnen konnte ich einmal fahren. Bei der Letzten auf unserer Liste – blue fire Megacoaster – wurden wir jedoch aufgehalten. Da ich meinen Haltebügel ein wenig zu spät geschlossen habe, wurde das Personal auf uns aufmerksam. Sie vermuteten anscheinend, dass ich blind bin und als ich ihnen nicht sagen konnte, wie viele Finger sie mir vors Gesicht hielten, hieß es für mich aussteigen. Ich ließ meinen Kumpel natürlich alleine fahren.

Währenddessen diskutierte ich mit einem der beiden Männern des Sicherheitsdienstes. Er sagte mir, dass der TÜV in Baden-Württemberg dafür verantwortlich sei und wenn ich bereits mit den anderen Achterbahnen fahren konnte, das dortige Personal einen Fehler gemacht habe. Würde etwas passieren, dann wären sie die Gelackmeierten. Er stimmte mir aber auch zu, dass all die Attraktionen, die auch blinde Parkbesucher offiziell nutzen könnten, eher von der harmloseren Sorte seien. Daraufhin antwortete ich ihm, dass ich für eine gemütliche Bootsfahrt oder eine Fahrt in einem herkömmlichen Rundfahrgeschäft nicht extra anzureisen bräuchte. Ich muss aber dennoch sagen, dass er nicht unfreundlich wirkte und uns anbot durch eine Unterschrift des Parkchefs mich fahren zu lassen. Ich hätte sogar durch den Ausgang die Bahn betreten dürfen, sodass das vorherige Anstehen nicht umsonst gewesen wäre. Leider konnten wir den Parkchef auch auf Anfrage bei einem Stand der Parkinformation nicht erreichen. Die Dame sagte mir dort, dass blinde Besucher deshalb umsonst den Park besuchen könnten, da sie ja eh nichts fahren dürften. Ich solle doch froh sein, dass ich dennoch den Großteil der Achterbahnen fahren konnte.

Etwas aufgewühlt stellten wir uns daraufhin noch einmal an Silver Star an. Der Tag neigte sich bereits dem Ende entgegen und es sollte für heute unsere letzte Fahrt sein. Mir war aber bereits unwohl zumute und ich sprach meinen Kumpel, der ebenfalls enttäuscht war, darauf an. „Wir haben ja eine Zweitageskarte für den Park. Was ist, wenn ich von nun an so gut wie gar nichts mehr fahren kann, da das Personal auf uns aufmerksam geworden ist?“ Mein Kumpel gab sich große Mühe, mir dennoch einen zweiten Tag im Park schmackhaft zu machen. „Immerhin kennen wir doch jetzt die einzelnen Eingänge der Bahnen und könnten uns mit ein wenig Geschick in die Bahnen schmuggeln“, antwortete er mir. „Nun gut“, sagte ich und willigte ein.

Als wir den Tag mit einer erneuten Fahrt Silver Star abschließen wollten, änderte sich meine Meinung jedoch schlagartig. Wir saßen bereits in einem der Achterbahnzüge und warteten auf den Start der Bahn. Leider passierte jedoch wieder dasselbe mit den Haltebügeln. Ich war eine Sekunde zu spät dran. Egal, schnell den Bügel schließen und gut ist, dachte ich. Aber einer der Aufsichten bemerkte dies und ich sollte erneut sagen, wie viele Finger er mir zeigte. Das ging natürlich nicht. Der andere der beiden Aufsichtspersonen gab jedoch schon den Startbefehl und Silver Star fuhr an. Durch das „STOP!!!“ des Ersten stoppte der Zug jedoch abrupt und ich durfte wieder aussteigen. Bereits etwas geladen sagten wir ihm danach, dass das ja jetzt wohl nicht deren Ernst sein könnte und wir bereits schon einmal mitgefahren seien. Das sei egal und es sei nur zu meiner eigenen Sicherheit, dass ich nicht mitfahren dürfe. Im Gegensatz zum Mitarbeiter an blue fire Megacoaster war dieser auch eher unfreundlich gestimmt und ich war der Meinung, dass er von den Begriffen Selbstbestimmung und eigenverantwortlichem Handeln von Menschen mit Behinderungen noch nie etwas gehört hat. Aber warum sollte er auch, er hatte ja schließlich nur nach seinen Vorschriften gehandelt.

Nach diesem zweiten Rausschmiss sah auch mein Kumpel ein, dass ein zweiter Tag im Park wenig sinnvoll war. Wir gingen also zum Ausgang und wollten den Anteil des zweiten Tages zurückerstattet bekommen. Dies war auch problemlos möglich, wir hatten aber zuvor schon mit Diskussionen gerechnet. Geknickt gingen wir in unsere Unterkunft, verbrachten aber dennoch einen netten Abend in verschiedenen Ruster Gaststätten.

 
Fahrverbot! Nur zu unserem Besten?

Dieser prägnante Testbericht bestätigte uns genau das, was wir zu Beginn unserer Recherchen bereits durch einen Mailkontakt mit dem Besucherservice des Europa-Park in Erfahrung bringen konnten: Blinden Besuchern ist der Eintritt in den Park gestattet, die Nutzung der „interessantesten“, adrenalingeladensten Fahrgeschäfte jedoch, aus „Sicherheitsgründen“, untersagt. Der Technische Überwachungsverein (TÜV) hätte, laut einer E-Mail vom 1. Juni 2014 aus eben genannten Gründen die Mitfahrt in folgenden Fahrattraktionen untersagt: Alpenexpress, Atlantica Super Splash, Abenteuer Atlantis, blue fire Megacoaster, Euro-Mir, Eurosat, Fjord Rafting, Fluch der Kassandra, Geisterschloss, Matterhorn Blitz, Pegasus, Piraten in Batavia, Poseidon, Schweizer Bobbahn, Silver Star, Wildwasserbahn, Wodan.

Auf die Bitte, das „Fahrverbot“ für blinde Gäste doch etwas genauer zu begründen, erhielten wir in einer Antwortmail vom 2. Juni 2014 die Information, dass „der betroffene Besucher die Fähigkeit haben muss, sich selbst ohne fremde Hilfe und Einwirkung zu orientieren. Heißt, dass sich in dem Fall der behinderte Besucher ohne Hilfe, ohne das Personal und ohne die Unterstützung anderer Besucher vom Fahrgeschäft aus über den schmalen Steg, die Wendeltreppe nach unten bewegen müsste, um sich in Sicherheit zu bringen. Ein Fehltritt kann einen Fall von mehreren Metern bedeuten. Diese Sicherheitsrichtlinien werden uns von TÜV Süd vorgeschrieben und leider können und dürfen wir keine Ausnahme machen, so leid es uns tut.“

Der hier genannte Technische Überwachungsverein Süd, den wir bezüglich einer Stellungnahme zum „Problem“ der Fahrgeschäftsnutzung im Europa-Park angefragt haben, führte in einer E-Mail vom 28. Mai 2015 an, dass man bei der Entwicklung von differenzierteren Regelungen zur Nutzung von Fahrattraktionen durch Menschen mit Handikap (leider) noch ganz am Anfang stünde: „Die nationalen und internationalen Normen bieten hier keine Hilfestellung. Als Sachverständige können wir nur Aussagen treffen, die medizinisch abgesichert sind. Weiteren Klärungsbedarf gibt es bei Fragen der Rechtssicherheit und der Haftung. Die unterschiedliche Handhabung bei den verschiedenen Parks / Fahrgeschäften liegt daran, dass jedes Fahrgeschäft von uns und den Betreibern individuell beurteilt wird. Dabei berücksichtigen wir nicht nur den Normalbetrieb, sondern auch etwaige Evakuierungsfälle. […] Unser gemeinsames Ziel besteht darin, differenzierte Vorgaben und Regelungen zu entwickeln, die möglichst vielen Menschen – Menschen mit Behinderungen ebenso wie nicht behinderten Menschen – die Nutzung von Fahrgeschäften ermöglicht, ohne ihre Sicherheit und Gesundheit zu beeinträchtigen.“ Man bat daher um Verständnis, „dass in der momentanen Situation weiterhin pauschale Aussagen zur Nutzung bzw. zu Nutzungsbeschränkungen von Fahrgeschäften notwendig sind, um die Sicherheit und Gesundheit von Fahrgästen bei der Benutzung von Fahrgeschäften zu gewährleisten.“

Ferner wurde angeführt, dass man bereits, in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessenvertretungen, an einer Regelung und einer Klärung bezüglich der rechtlichen und versicherungstechnischen Lage gearbeitet wird.

Diese Stellungnahmen sind nicht zufriedenstellend und werfen eine Menge Fragen auf:

Wenn der Europa-Park anführt, dass eine Evakuierung ihrer Fahrgeschäfte faktisch nicht unbedenklich sei, da ein Fehltritt auf der Wendeltreppe den betreffenden Gast gleich mehrere Meter nach unten stürzen ließe, stellt sich uns die Frage, wie so ein Evakuierungsweg überhaupt für Besucher, egal welchen Alters und mit welchem Handikap, freigegeben werden konnte? Auch sehenden, gerade vor allem jungen Besuchern, kann ein solcher „Fehltritt“ passieren. Wenn man von so einem „Risiko“ weiß, wieso beseitigt man dieses dann nicht, anstatt, wie es jetzt geschieht, lieber bestimmten Besuchergruppen den Zutritt zu verwehren.

Ferner greift hier auch das vom TÜV Süd angesprochene Prinzip, dass zunächst einmal eine Nicht-Mitfahrt aus medizinischer und rechtlicher Sicht begründet wurde: Aus medizinischer und rechtlicher Sicht ist ein blinder Mensch nämlich hilfsbedürftig (u. a. Merkzeichen für Blindheit, Hilfsbedürftigkeit und Begleitperson im sogenannten Schwerbehindertenausweis); daraus lässt sich aus ihrer Sicht natürlich folgern, dass er sich natürlich nicht ohne fremde Hilfe orientieren, geschweige denn ein Fahrgeschäft betreten und verlassen kann.

Da stellt sich uns jedoch die berechtigte Frage, was denn gegen eine Hilfe durch andere Gäste spräche? Wird automatisch davon ausgegangen, dass die angebotene Hilfe durch Gäste zum Beispiel eine Belastung für dieselben wäre, vom anwesenden Aufsichtspersonal ganz zu schweigen? Verweigert man somit Kindern und Jugendlichen, die beispielsweise zum ersten Mal eine Achterbahn nutzen, ebenfalls die Hilfe? Denn nicht immer sind die Eltern begeisterte Achterbahnfahrer und bleiben daher lieber draußen. Aber halt… das Kind/der Jugendliche kann ja sehen!

Der Testbericht untermalt diese Vermutung. Scheinbar muss, aufgrund des sehr hohen Besucherstroms an den beliebten Fahrgeschäften, der Ein- und Ausstieg schnellstmöglich erfolgen – wer den Bügel nicht rechtzeitig schließt, macht auf sich aufmerksam und wird scheinbar, einer Alkoholkontrolle gleich, einer „Sichtkontrolle“ unterzogen. Und sollte doch eine Mitfahrt gelingen, so wird diese gönnerhaft, mit Hinweis, dass es sich dieses mal nur um eine Ausnahme handele, einmalig zugelassen.

Wir wissen selber, was wir können und brauchen

Blinde Menschen werden durch dieses Pauschalfahrtverbot, vor allem aber durch das oben skizzierte Verhalten des Parks aufs tiefste gedemütigt und entmündigt – letzteres ist übrigens eine typisch deutsche Volkskrankheit: Ich sehe, also kann ich für dich besser entscheiden, was du kannst, was für dich machbar, sicher, lösbar etc. ist. Der Otto-Normal-Bürger verhält sich somit einem gehandikapten Menschen gegenüber leider oftmals, wie bei einem Kleinkind. Auch hier entscheiden die Großen, was den Kleinen zuzutrauen und zuzumuten ist.

Dieses Verhalten wird mit der Sicherheit begründet. Zu groß ist scheinbar die Angst, dass etwas passieren könnte und der Park somit bei eventuellen Unfällen haften müsste. Es wird an das Verständnis der blinden Parkbesucher appelliert, welches sie doch aufbringen sollten, schließlich ginge es hier um IHRE Sicherheit und Gesundheit. Schön zu wissen, wie sehr andere um unsere Gesundheit und Sicherheit bemüht und besorgt sind, aber letzten Endes sind wir es, die entscheiden, was wir uns zutrauen, was wir in der Lage sind zu leisten und ob, wo und wann wir uns wie sicher fühlen und Hilfe benötigen oder nicht. Genauso sollte es jedem freigestellt sein, wem er wann seine Hilfe anbietet. Mit „freigestellt“ meinen wir jedoch nicht, dass man sie von Anfang an verwehrt. Denn dies erscheint irgendwie als Farce. Jemand möchte dem anderen quasi verbieten, einem anderen Hilfe anzubieten – wo bitteschön gibt es denn sowas?

Schlussbemerkung zum Test „Blind im Europa-Park“

Abschließend bleibt wirklich nur zu hoffen, dass es zukünftig weitere, mutige blinde Parkbesucher geben wird, die ihr Recht im Sinne einer gleichberechtigten Behandlung und Teilhabe am öffentlichen Leben im Europa-Park einfordern werden und, dass der TÜV, gemeinsam mit den diversen Interessensvertretungen, baldigst eine adäquate, vor allem akzeptable Lösung dieses Problems findet. Denn dass ein Mensch, der „nur“ nicht sehen kann, jedoch noch Herr all seiner geistigen Fähigkeiten ist, den zweitgrößten Freizeitpark Europas quasi nicht nutzen darf, ist mehr als nur peinlich!

Ein Artikel von Christian Ohrens, freier Journalist und blinder Web- und Videoblogger aus Hamburg. Weiter Informationen zu Christian erhaltet ihr auf seiner Homepage und auf seinem YouTube-Kanal.

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