Ermittlungen gegen Karls Erlebnis-Dorf wegen zweifacher Umweltverschmutzung eingeleitet

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Karls Erdbeer-Hof Rövershagen
Bildquelle: Karls
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Bei Karls Erlebnis-Dorf in Rövershagen kam es gleich zweimal durch das illegale Einleiten von Abwasser in einen Bach vom Gelände des Erdbeer-Hofs aus zu schwerwiegender Umweltverschmutzung. Die Staatsanwaltschaft Rostock ermittelt wegen des Vorwurfs der Gewässerverunreinigung.

Wie kürzlich bekannt wurde, gelangte bereits Ende Juli 2020 gleich zwei Mal ungeklärtes Abwasser in den Windelbrincksbach, den Radelbach und den Radelsee, die sich sowohl auf dem Gebiet des Landkreises als auch der Hansestadt Rostock befinden. Auf der Suche nach der Ursache wurde man auf dem Erdbeer-Hof von Karls neben dem Erlebnis-Dorf Rövershagen fündig.

Offenbar war dort bei der Verarbeitung gefrorener Erdbeeren Tauwasser mit Erdbeersaft über einen Fußbodeneinlauf abgeflossen, der unwissentlich an die Regenentwässerung angeschlossen war. „Wir sind davon ausgegangen, dass dieser Fußbodeneinlauf an unsere Kanalisation angeschlossen ist, also ans Abwasser. Die Wasserbehörde hat dann irgendwann festgestellt, dass er nicht da angeschlossen ist, sondern eben an der Regenentwässerung. So ist das Erdbeerwasser dann quasi im Radelbach gelandet“, erklärte Robert Dahl, Geschäftsführer von Karls, in einem Interview gegenüber dem NDR.

Dabei blieb es allerdings nicht. Nachdem der Landkreis bereits nach dem ersten Vorfall die sofortige Untersagung der Abwassereinleitung angeordnet hatte, führte das falsche Verlegen eines Schlauchs durch einen Mitarbeiter bei einer Havarie dazu, dass erneut Erdbeerwasser in die Gewässer gelangte. „Und das war halt Mist“, so Dahl mit ernster Miene.

Wie die Lokalzeitung Norddeutsche Neueste Nachrichten berichtet, kam es durch die beiden Vorfälle zu einem vollständigen Sauerstoffschwund in den Gewässern auf dem Gebiet des Landkreises. Weitere Folgen für die Umwelt könnten bislang aber noch nicht abgeschätzt werden. Die Behörden gehen bei der Abwassereinleitung von Vorsatz aus.

Die Staatsanwaltschaft Rostock hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Gewässerverunreinigung eingeleitet. Die Strafbarkeit liegt zwischen einer Geldstrafe und bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Erste Zeugenbefragungen haben bereits stattgefunden.

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