Freizeit-Land Geiselwind führt 2019 neu Parkplatz-Gebühren ein

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Parkplatz Freizeit-Land Geiselwind
Bildquelle: Parkerlebnis.de
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Das Parken am Freizeit-Land Geiselwind wird kostenpflichtig. Zur neuen Saison 2019 führt der fränkische Freizeitpark Parkplatz-Gebühren ein.

Seit 2017 weht frischer Wind im Freizeit-Land Geiselwind. Der Freizeitpark an der A3 zwischen Würzburg und Nürnberg wurde verkauft. Neuer Inhaber ist Matthias Mölter, der seit der Übernahme über ein Dutzend neuer Attraktionen angeschafft und den Freizeitpark jüngst auch flächenmäßig erweitert hat. Während die Eintrittspreise 2019 im Vergleich zur vergangenen Saison nicht erhöht wurden, hat das Freizeit-Land Geiselwind nun neu Parkplatz-Gebühren eingeführt.

Ab sofort ist das Parken direkt am Freizeitpark kostenpflichtig. Als normaler Besucher zahlt man 5 Euro pro PKW und Tag, für Inhaber einer Jahreskarte werden für die Nutzung des Parkplatzes 2 Euro pro Tag erhoben.

Wer das Freizeit-Land Geiselwind häufig besuchen möchte, kann auch einen Dauerparkschein für 25 Euro erwerben.

Für die Einführung der Parkplatz-Gebühren wurden die Stellflächen während der Winterpause umzäunt. Die Ein- und Ausfahrt wird über eine Schranke geregelt.

Start der neuen Saison 2019 im Freizeit-Land Geiselwind war am Samstag, den 13. April. Seitdem dürfen sich Besucher auch auf zwei neue Fahrgeschäfte freuen: Das drehende Pendel „Auge des Drachen“ und die Dunkel-Achterbahn „Drachen Höhle“ wurden eröffnet. Sie sind Teil des drei Hektar großen neuen Themenbereichs „Drachenbucht“, der im Laufe der Saison mit weiteren Neuheiten fertiggestellt wird.

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