Tier- und Freizeitpark Thüle erfolgreich mit Klage zur Öffnung von Zoos in Niedersachsen

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Alexandra Grothaus Thüle Corona Klage Lockdown
Bildquelle: Tier- und Freizeitpark Thüle
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Alexandra Grothaus vom Tier- und Freizeitpark Thüle hatte stellvertretend für die anderen Zoos eine Klage zur Öffnung angestrebt - mit Erfolg. Nun können die Gäste - mit Abstand - endlich wieder kommen.

Sie kämpfte wie ein Löwe für die Wiedereröffnung der Zoos in Niedersachsen: Alexandra Grothaus vom Tier- und Freizeitpark Thüle. Der Geschäftsführerin ist die Freude und Erleichterung ins Gesicht geschrieben: Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg darf sie trotz eines 7-Tage-Inzidenzwertes von über 100 wieder ihre Tore öffnen. Und das hat sie, völlig überrascht vom Ergebnis der Klage, am Samstag auch getan.

Nach einer fast sieben Monate dauernden Schließung, „die einen emotionalen und finanziellen Kraftakt bedeuteten“, sei sie „froh, dass unsere Argumente endlich gehört wurden.“ Bisher mussten Zoos und Tierparks in Niedersachsen ab einer Inzidenz von über 100 für den Besucherverkehr schließen. Mehrere Einrichtungen waren deshalb trotz neuer Verordnung immer noch geschlossen und einige aufgrund steigender Fallzahlen von der erneuten Schließung bedroht.

Hygienekonzepte, Platz und viel frische Luft

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„Die Zoos sind gut aufgestellt. Wir haben gute Hygienekonzepte, Platz und viel frische Luft! Das Gericht hat unsere Auffassung vollumfänglich bestätigt!“, so der Vizepräsident der Deutschen Tierpark-Gesellschaft, Dr. Nils Kramer in einer Presserklärung. „Wir freuen uns für alle Kollegen, aber vor allem für die vielen Kinder, die nun mit ihren Familien etwas Abwechslung im Corona-Alltag erleben dürfen. Ein Besuch im Tierpark ist nicht anders zu bewerten als ein Spaziergang an der frischen Luft!“

Siehe auch: So weitet der Tier- und Freizeitpark Thüle seine Hygienemaßnahmen für eine Öffnung 2021 aus

Freizeitpark bleibt geschlossen

Der Freizeitpark in Thüle bleibt allerdings weiterhin geschlossen, auch wenn „Zweifel an der Erforderlichkeit und Angemessenheit der fortdauernden Schließung“ beständen, heißt es im Urteil. Es sei aber nicht hinreichend klar, ob den infektionsrelevanten Besonderheiten eines Freizeitparks (Warteschlangen vor und unvermeidbare Personenkontakte in einzelnen Fahrgeschäften) in gleicher Weise effektiv wie in Zoos und Tierparks durch Hygienekonzepte Rechnung getragen werden könne.

Tier- und Freizeitpark Thüle Katta

Freuen sich wieder auf Besucher: Die Kattas im Tier- und Freizeitpark Thüle. (Foto: Tier- und Freizeitpark Thüle)

Deswegen sei die fortdauernde Schließung noch hinzunehmen. Für den Zoobereich gilt: Jeder Besucher muss sich zuvor ein Online-Ticket besorgen. So stellt der Park sicher, dass er die Besucherzahl für die Sicherheit der Gäste begrenzen kann, „Nun können die Gäste -mit Abstand- endlich wieder kommen“, freut sich Grothaus, die stellvertretend für die anderen Zoos die Klage angestrebt hatte.

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