Zoos in Bayern dürfen jetzt auch bei 7-Tage-Inzidenz über 100 öffnen

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Münchner Tierpark Hellabrunn Erdmännchen Giraffen
Bildquelle: Tierpark Hellabrunn / Marc Müller
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Die Bayerische Staatsregierung hat die Änderung der Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung beschlossen. Sie sieht eine Öffnung von Zoos und botanischer Gärten auch bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 vor.

Bislang war eine Öffnung der Tierparks in Bayern abhängig von Inzidenzwerten. Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 mussten Zoos wieder schließen.

Mit Inkrafttreten der Änderungen der 12. Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung am 28. April dürfen Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten auch oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 unter folgenden Voraussetzungen öffnen: Schutz- und Hygienekonzepte, höchstens 24 Stunden alter Test für alle Besucher ab 6 Jahren, FFP2-Maskenpflicht, Kontaktdaten.

Bis zu einer 7-Tage-Inzidenz 100 gelten für sie die in der 12. BayIfSMV bereits jetzt gegebenen Öffnungsmöglichkeiten.

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