Inhaber einer Jahreskarte für den Europa-Park erhalten damit ab sofort wieder regelmäßig Zugang zum Freizeitpark. Vorerst gelten jedoch noch Voraussetzungen bei der Nutzung.
Die sogenannte Clubkarte kann ab sofort wieder für regelmäßige und unbegrenzt häufige Europa-Park-Besuche eingesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass jeder Besuch vorab beim Europa-Park angekündigt und so ein Platz im Besucherkontingent reserviert wird. Die bisherige Begrenzung der monatlichen Besuche für Clubkarten-Inhaber ist entfallen.
Die Reservierung ist kostenfrei und kann im neuen Club-Portal für Europa-Park-Jahreskarteninhaber durchgeführt werden.
Bereits getätigte Reservierungen können wieder storniert werden. Der Europa-Park behält sich das Recht vor, Clubkarten-Inhaber zu sperren, die wiederholt Reservierungen tätigen, aber den Besuch nicht antreten.
Gültigkeit der Europa-Park-Jahreskarte
Zum Start der Corona-Pandemie hatte der Europa-Park alle Clubkarten zum ursprünglich geplanten Saisonstart am 28. März 2020 deaktiviert. Mit dem 12. Juli 2021 wurden die Jahreskarten nun wieder aktiviert. Das bedeutet, dass Inhabern einer Europa-Park-Clubkarte kein Tag regulärer Gültigkeit verloren geht – die zur Deaktivierung ursprünglich noch verfügbare Gültigkeitsdauer kann ab sofort genutzt werden.
Alternativ Rückerstattung
Wer seine so nun noch gültige Europa-Park-Clubkarte nicht mehr nutzen möchte, kann sich den Geldwert der Restlaufzeit zurückzahlen lassen. Die Option zur Rückerstattung muss jedoch bis zum 31. Juli 2021 in Anspruch genommen werden.
Keine neuen Jahreskarten im Verkauf
Bislang können nur vor dem Beginn der Corona-Pandemie gekaufte Jahreskarten genutzt werden. Eine Verlängerung der Clubkarten oder ein Neukauf ist noch nicht wieder möglich.
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