Für einen Besuch des Europa-Park nach den Weihnachts-Feiertagen 2021 gelten strengere Corona-Regeln. Die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg verlangt nun früher negative Corona-Testergebnisse.
Bereits seit Anfang Dezember 2021 gilt für den Europa-Park die 2G+-Regelung: Gäste müssen geimpft oder genesen sowie aktuell negativ auf das Coronavirus getestet sein, um den Freizeitpark besuchen zu dürfen. Nicht geimpfte Personen dürfen grundsätzlich nicht mehr in den Europa-Park.
Bisher sah die Regelung vor, dass Gäste keinen zusätzlichen Corona-Test benötigen, wenn ihre Impfung oder Genesung weniger als sechs Monate zurückliegt. Dieser Zeitraum wird nun verkürzt.
Maximal drei Monate seit (Booster)-Impfung
Mit Inkrafttreten der neuen baden-württembergischen Corona-Verordnung wird die Anerkennung einer Impfung oder Genesung als Ausnahme bei der 2G+-Regelung von sechs Monaten auf einen Zeitraum von drei Monaten verkürzt.
Damit dürfen lediglich diejenigen Personen den Europa-Park ohne ein zusätzliches negatives Corona-Testergebnis besuchen, wenn sie vor weniger als drei Monaten vollständig geimpft wurden oder von einer Corona-Infektion genesen sind. Wessen Impfung länger als drei Monate her ist, muss einen negativen Corona-Test (Antigen oder PCR) vorlegen oder sich erneut impfen lassen („boostern“). Wer vor mehr als drei Monaten von einer Corona-Infektion genesen ist, für denjenigen ist eine zusätzliche Impfung erforderlich.
Die neuen Corona-Regeln gelten für das gesamte Erlebnis-Resort des Europa-Park – neben dem Freizeitpark also auch für den Wasserpark Rulantica, die Hotels, die Virtual-Reality-Attraktion YULLBE und Veranstaltungen.
Der Europa-Park öffnet nach zwei Schließtagen an Heilig Abend und dem ersten Weihnachts-Feiertag wieder ab dem 26. Dezember 2021. Die Winter-Saison dauert bis 9. Januar 2022 (vergleiche Europa-Park-Öffnungszeiten).
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