Corona-Abstandspflicht in den Niederlanden aufgehoben: Das ändert sich jetzt in Freizeitparks!

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Efteling Joris en de Draak See (synchron)
Bildquelle: Efteling
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Mark Rutte, der Ministerpräsident der Niederlande, hat bekanntgegeben, dass die Corona-Abstandsregeln für bestimmte Einrichtungen im Land noch im September 2021 aufgehoben werden. Dies bringt auch einige Veränderungen in den niederländischen Freizeitparks mit sich.

Ab dem 25. September 2021 gilt in den Niederlanden eine neue Corona-Regelung. Wie Ministerpräsident Mark Rutte bekanntgab, entfällt ab diesem Datum die Abstandspflicht von 1,5 Meter unter anderem für Freizeitparks, Zoos und Kirmessen. Das bedeutet vor allem, dass die Ausflugsziele zukünftig wieder mit der vollen Kapazität arbeiten können.

Die Kapazitätsbeschränkungen wurden in erster Linie eingeführt, um ausreichenden Abstand in Warteschlangen und auf Wegen zu gewährleisten. Da die Abstandsregel nun wegfällt, können Freizeitparks wieder mehr Gäste empfangen. Darüber hinaus werden Absperrungen, Zwischenwände und Wegumleitungen in Warteschlangen demnächst überflüssig.

Toverland Fenix Eingang Sommer

Im Toverland muss bald kein Abstand mehr gehalten werden. (Foto: Marc Keller, Parkerlebnis.de)

Ein Vorteil für Gäste liegt darin, dass Attraktionen wieder uneingeschränkt besetzt werden dürfen. Das bedeutet eine schnellere Abfertigung. Darüber hinaus werden die Warteschlangen durch den fehlenden Abstand zwischen Gruppen auch potentiell wieder kürzer.

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Trotz der neuen Lockerungen gibt es weiterhin keine 3G-Vorschrift in den niederländischen Freizeitparks. Während für den Besuch von Restaurants ein entsprechender Nachweis gefordert wird, sieht die Niederlande in Freizeitparks, Zoos und ähnlichen Einrichtungen keine Notwendigkeit für einen Gesundheitsnachweis. Lediglich in einigen Parkrestaurants ist mit der Abfrage einer Zugangsbescheinigung zu rechnen. Auch Kinos und Shows innerhalb von Freizeitparks unterliegen keinen weiteren Einschränkungen, da sie als Attraktionen gelten.

Halloween ohne 3G-Regel

Auch im Oktober 2021 finden in einigen Freizeitparks wieder Halloween-Events statt – zum Beispiel in Walibi Holland. Die Regierung sieht für Großveranstaltungen eigentlich eine Test- beziehungsweise Ausweispflicht über Impfung oder Genesung vor. Da aber die Halloween-Festivitäten nicht als Veranstaltungen klassifiziert werden, sondern lediglich als Abendöffnung zusätzlich zum üblichen Betrieb, bleiben sie von der 3G-Regel befreit.

Ausgestaltung der Regeln

Die Ausgestaltung der neuen Regeln bleibt noch abzuwarten. Der Freizeitpark Efteling gibt beispielsweise zu bedenken, dass die finale Entscheidung über 3G- und Maskenregelungen noch aussteht und voraussichtlich innerhalb der nächsten Woche geklärt wird.

Auch ist noch unbekannt, ob es für Freizeitpark-Besuche in den Niederlanden weiterhin einer Reservierung im Voraus bedarf. Klar ist aber, dass bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinien am 25. September 2021 eine Reservierung weiterhin obligatorisch bleibt.

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