FORT FUN Abenteuerland erwägt Klage gegen Öffnungsverbot als „letzten denkbaren Schritt“

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FORT FUN Abenteuerland Eingang Renovierung 2020
Bildquelle: FORT FUN Abenteuerland
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Das FORT FUN Abenteuerland fordert eine bevorzugte Öffnung von Freizeitparks sowie eine Gleichstellung mit Zoos und Tierparks in der Corona-Situation. Eine Klage gegen das Öffnungsverbot sieht der Familien-Freizeitpark im Sauerland als "letzten denkbaren Schritt".

In einem offenen Brief wendet sich das FORT FUN Abenteuerland an Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

„Das Motto ‚Draußen vor Drinnen‘ muss gemäß der Gesellschaft für Aerosolforschung konsequent umgesetzt werden. Daher fordern wir in der neuen Landesverordnung ab einer Inzidenz unter 100 eine bevorzugte Öffnung von Freizeitparks und Außengastronomie, sowie eine Gleichstellung mit den Zoos und Tierparks“, so der Freizeitpark. „Wir bitten Sie, unsere Sichtweise für die Freizeitindustrie und Gastronomie in die Diskussion mit einzubringen und den entscheidenden Gremien zu schildern. Wir möchten Teil der Lösung sein und den Menschen eine Perspektive ihrer Freizeitgestaltung bieten.“

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Durch die angekündigten Öffnungsschritte der Nachbarländer, wie zum Beispiel Belgien und den Niederlanden, könne sich bei den Menschen die Motivation zum Grenztourismus entwickeln. „Diese mögliche Entwicklung und die nicht vorhandenen Perspektiven könnten uns dazu veranlassen, weitere Maßnahmen anzustoßen und ggf. eine Klage einzureichen. Dies sollte aber im Vertrauen zu unserer Landespolitik der letzte denkbare Schritt für uns sein.“

Drohende Kurzarbeit für festangestellte Mitarbeiter

Das FORT FUN Abenteuerland habe es trotz der fehlenden Öffnungsperspektive durch verschiedene Maßnahmen und andere Priorisierungen geschafft, die Kurzarbeit für das fest angestellte Team bis bislang zu vermeiden. „Sollte sich jedoch in Kürze keine Öffnung abzeichnen, so sind wir gezwungen, ab Mitte Mai 2021 Kurzarbeit für unsere Mitarbeiter/innen anzumelden“, erklärt der Freizeitpark. Das Ausbleiben einer konkreten Öffnungsstrategie bedeute weiterhin, dass das FORT FUN Abenteuerland als Arbeitgeber in der Region bereits akquirierte Saisonarbeitskräfte nicht einstellen könne und diese unter Umständen durch das Ausbleiben einer Perspektive eventuell nicht mehr zur Verfügung stehen. Des Weiteren verlieren die Schüler/innen und Studenten/innen im regionalen Umfeld ihre klassische Nebentätigkeit.

Zahlreiche europäischer Länder haben der Freizeitpark-Branche bereits eine Perspektive auf eine Öffnung gegeben oder erlauben die Öffnung von Freizeitparks bereits. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat mit Beschluss vom 20. April 2021 in einem Eilverfahren vorläufig festgestellt, dass das Heide Park Resort seinen Freizeitpark unter Einhaltung eines strengen Hygienekonzepts öffnen darf.

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