Regelung für Gültigkeit von Corona-Test-Ergebnissen für Heide-Park-Besuch gelockert

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Krake im Heide-Park
Bildquelle: Heide Park
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Der Heide Park ist der erste deutsche Freizeitpark mit einer Corona-Öffnung. Für den Eintritt gelten nun lockerere Regelungen bezüglich der Gültigkeit eines notwendigen Corona-Test-Ergebnisses als bisher kommuniziert.

Für den Besuch des Heide Park ist der Nachweis über eine seit mindestens 15 Tagen vollständig abgeschlossene Schutzimpfung oder die Vorlage eines negativen COVID-19-Test-Ergebnisses notwendig. Ursprünglich wurde kommuniziert, dass das Testergebnis nicht älter als 24 Stunden (PCR) beziehungsweise 12 Stunden (Antigen) sein darf. Diese Regelung wurde kurz vor dem Saisonstart am 1. Mai 2021 gelockert.

Update zur Gültigkeit von Testergebnissen

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Nach der neuesten Regelung darf auch das Ergebnis eines Antigen-Tests, wie er beispielsweise in Apotheken gemacht werden kann, höchstens 24 Stunden alt sein. Anerkannt werden nur professionell durchgeführte und attestierte Tests. Ein Selbsttest ohne offiziell ausgestelltes Ergebnis ist nicht zulässig.

Durch die gelockerte Regelung haben nun auch Besucher mit weiterer Anreise die Möglichkeit, ein akzeptiertes Antigen-Test-Ergebnis vorzulegen. Mit der bisherigen Regelung hätten sie für einen Heide-Park-Besuch einen Corona-Test an der Teststelle vor dem Freizeitpark durchführen müssen, der nur für Einwohner des Bundeslandes Niedersachsens kostenlos ist.

Heide Park Corona Teststelle

Direkt am Freizeitpark können Corona-Tests durchgeführt werden. (Foto: Heide Park Resort)

Zusammen mit dem negativen Corona-Test-Ergebnisses muss auch ein Lichtbildausweis oder ein vergleichbares Dokument zur Identifizierung beziehungsweise zum Abgleich der Personalien vorgelegt werden.

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