Eilverfahren: Schwaben-Park zieht für Corona-Öffnung 2021 vor Gericht

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Schwaben-Park Achterbahnen
Bildquelle: Schwaben-Park
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Um eine Öffnungserlaubnis zu bewirken zieht der Schwaben-Park vor das Verwaltungsgericht. Der Freizeitpark sieht diesen Schritt als eine von nur zwei Möglichkeiten, öffnen zu dürfen.

Wie der ZVW berichtet, begehrt der Schwaben-Park eine Entscheidung bezüglich einer Öffnung trotz Betriebsuntersagung durch die Regelungen der Corona-Verordnung im Eilverfahren.

Laut André Hudelmaier, Geschäftsführer des Schwaben-Park, sieht der Freizeitpark diesen Schritt als eine von nur zwei Varianten, den Freizeitpark wieder öffnen zu dürfen. Die zweite sei die Corona-Öffnung im Rahmen eines Modellprojekts. Hierfür hat sich der Schwaben-Park bereits beworben. Als einziger der Freizeitparks in Baden-Württemberg ist bislang der Europa-Park geöffnet – eben als ein solches Modellprojekt, das wissenschaftlich begleitet wird.

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„Wir hoffen, dass entweder der Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Stuttgart positiv für uns ausfällt oder wir noch diese Woche Infos bekommen, als Modellprojekt öffnen zu dürfen,“ so Hudelmaier.

Alle Hintergründe zum Verwaltungsrechtsverfahren „Schwabenpark gegen Gemeinde Kaisersbach“ beim ZVW.

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