Schweiz verschärft Einreise-Regeln: Testpflicht für ungeimpfte Touristen

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Schweiz Flagge
Bildquelle: Erich Westendarp via Pixabay
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Die Bestimmungen für eine Einreise in die Schweiz werden ab Montag, den 20. September 2021, verschärft. Nicht geimpfte Touristen müssen einen negativen Corona-Test vorlegen, der bei längeren Aufenthalten kostenpflichtig erneuert werden muss.

Wer sich in der Schweiz aufhalten möchte – etwa für einen Besuch der Freizeitparks in der Schweiz – muss bei Einreise in das Land ab Montag, den 20. September, einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen können. Die Corona-Testpflicht besteht unabhängig vom Verkehrsmittel. Von der Testpflicht ausgenommen sind geimpfte oder genesene Personen mit gültigem Nachweis.

Bei längeren Aufenthalten muss nach vier bis sieben Tagen ein neuer, kostenpflichtig in der Schweiz durchgeführter Corona-Test vorgelegt werden. Das Ergebnis dieses zweiten Tests muss der zuständigen kantonalen Stelle übermittelt werden.

Einreiseformular für Schweiz verpflichtend

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Unabhängig vom Impfstatus müssen Touristen für eine Einreise in die Schweiz ein Einreiseformular (Passenger Locator Form, SwissPLF) ausfüllen. „Damit sind die Kantone in der Lage Stichproben durchzuführen, ob Personen, die nicht geimpft oder genesen und mit einem Test eingereist sind, nach vier bis sieben Tagen einen zweiten Test durchgeführt haben“, so der Schweizer Bundesrat.

Ausnahmen

Ausgenommen von der Test- und Formularpflicht sind Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Kinder unter 16 Jahren.

Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind Personen, die ohne Zwischenhalt durch die Schweiz reisen, aus Grenzgebieten einreisen oder beruflich Güter oder Personen befördern.

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