Taunus Wunderland: Freier Eintritt für „Corona-Held*innen“ im Winter 2021/2022

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Taunus Wunderland Wilde Maus (im Winter)
Bildquelle: Taunus Wunderland
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Das Taunus Wunderland lädt Pflegekräfte, Ärzte und Ärztinnen sowie Impfhelferinnen und Impfhelfer zur Erholung in den Freizeitpark mitten in der Natur ein: "Danke-Sagen an die, die für uns alle gegen das Virus kämpfen."

„Pflegekräfte, Ärzt*innen und die vielen Helfer*innen in den Impfzentren kämpfen seit vielen Monaten mit aller Kraft gegen das Corona-Virus“, erklärt der hessische Freizeitpark. „Das Taunus Wunderland lädt sie ein, sich im winterlichen Park zu erholen und zu entspannen.“

Vom 27. November 2021 bis zum 9. Januar 2022 erhalten sie kostenfreien Eintritt. Alle Kinder, die mit einer*m der „“Corona-Held*innen“ in den Park kommen, erhalten ermäßigten Eintritt von 19 Euro. Der Park ist jeden Samstag und Sonntag und in den hessischen Weihnachtsferien täglich (außer 24., 25. und 31. Dezember 2021 und 1. Januar 2022) von 11 Uhr bis 20 Uhr geöffnet. Als Nachweis dient ein Dienstausweis oder eine Mitarbeiterbescheinigung des Arbeitgebers.

Was Ärzt*innen, Pflegekräfte und die Helfer in den Impfzentren leisten, ist unglaublich. Wir sind sehr, sehr dankbar für diese wichtige Arbeit. Als kleines Dankeschön laden wir unsere Corona-Held*innen ein, sich im Winter Wunderland zu entspannen und etwas zu erholen.Otto Barth, Parkdirektor Taunus Wunderland

Corona-Konzept: Winterlicher Spaß ohne Sorge

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Seit dem 20. November ist das Taunus Wunderland winterlich-weihnachtlich dekoriert und wartet mit vielen zusätzlichen Attraktionen – unter anderem dem fliegenden Weihnachtsmann, einem Wunschbaum, einer Schlittschuhbahn mit Schlittschuhverleih und vielen Überraschungen mehr – auf kleine und große Besucher.

Im Park gelten 3G+ und die üblichen Regeln: Abstand, Hygiene und Maske (medizinische Mund-Nase-Maske für alle ab 6 Jahren).

Ein Zutritt für Erwachsene ist nur mit vollständigem Impfnachweis oder Genesungsnachweis oder einem maximal 48 Stunden alten PCR-Test möglich. Für schulpflichte Kinder ab 6 Jahren genügt der Nachweis eines schulischen Testnachweises beziehungsweise das hessische Testheft.

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