Disneyland Paris als Blinder besuchen: Erfahrungsbericht eines blinden Freizeitpark-Fans

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Disneyland Paris als Blinder
Bildquelle: Christian Ohrens, Parkerlebnis.de
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Kann man Disneyland Paris als Blinder alleine besuchen und alle Attraktionen nutzen? Der Test: Ohne sehende Begleitung im größten Freizeitpark Europas. Ein Erfahrungsbericht von Christian Ohrens.

Die Nutzung von Freizeitparks in Deutschland als Blinder ein Thema für sich. Gerade, wenn es um die Nutzung der Attraktionen geht, schieben viele Betreiber und Aufsichtsbehörden einen Riegel vor. In manchen Parks ist eine Nutzung – wenn überhaupt – nur mit sehender Begleitung möglich. In Deutschland sind es eher die kleineren Parks, die einem blinden Besucher auch ohne Begleitung eine Nutzung ihrer Attraktionen gestatten.

Schaut man einmal über den Tellerrand hinaus, so scheinen Parks in anderen Ländern etwas lockerer (oder besser gesagt offener) mit dieser Problematik umzugehen. Ob nun der Thorpe Park in England, Efteling in den Niederlanden oder Tivoli Gardens in Dänemark, in allen drei Parks war eine Nutzung der Fahrgeschäfte auch ohne sehende Begleitung möglich.

Siehe auch: Freie Fahrt, auch für Blinde: Warum Christian Ohrens Freizeitparks als Blinder testet – Interview

Im vergangenen Jahr feierte Disneyland Paris sein 25. Jubiläum. Grund genug, dem größten und meistbesuchten Freizeitpark Europas einen Besuch abzustatten und zu testen.

Zwar war ich an diesem Sonntag Ende April nicht allein im Disneyland unterwegs, jedoch konnte meine Begleitung aus gesundheitlichen Gründen keines der Fahrgeschäfte nutzen. Wir hatten somit ein gutes Testszenario, da ich – so oder so – die Fahrt alleine antreten musste.

Eine Vorabrecherche auf der Homepage ergab, dass ich als blinder Besucher die Möglichkeit hätte, Mittels eines Quick-Pass die einzelnen Attraktionen durch den Ausgang oder speziell ausgeschilderte Eingänge zu betreten. Von einer Einschränkung bei der Nutzung, zum Beispiel durch die Notwendigkeit einer Begleitung, war hier nichts zu finden.

Anfahrt zum Disneyland Paris mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Im Grunde ist die Anfahrt recht simpel: Mit der RER Linie A erreicht man direkt das Disneyland; der Bahnhof befindet sich quasi direkt auf dem Gelände. Jedoch Vorsicht: Die Linie RER A teilt sich und so sollte man vor dem Einsteigen dringend nachfragen (oder schauen), ob der Zug auch wirklich bis zum Disneyland fährt! Sitzt man jedoch im richtigen Zug, so werden die Stationen auch angesagt. Eine Fahrt kostet etwa 7 Euro. Die Wertmarke, die es blinden Menschen in Deutschland erlaubt, Züge des Nahverkehrs sowie S- und U-Bahnen und Busse unentgeltlich zu nutzen, hat in Frankreich keine Gültigkeit. Eine Begleitung kann jedoch kostenlos mitgenommen werden.

Einlass ins Disneyland Paris als Blinder

Sollte man sein Ticket nicht bereits vorab im Internet erworben haben, reiht man sich einfach in die Schlange der Wartenden vor den Kassen ein. Das Personal spricht vorwiegend Französisch und Englisch – mit Deutsch kommt man nicht sehr weit. Gleiches gilt auch für das Besucherzentrum, welches sich unweit der Kassen befindet und bei dem man den Quick-Pass für die Attraktionen erhält. Der Pass ist nur für einen Tag gültig, kommt man an einem anderen Tag wieder, ist ein neuer Pass zu holen. Dies gilt vor allem, wenn man die zwei unterschiedlichen Parks (Disneyland und Walt Disney Studios Park) besuchen möchte.

Beim Einlass wurde ich gefragt, ob meine Begleitung mitfahren würde. Dies hatten wir verneint. Es wurde uns daraufhin bereits nicht mitgeteilt, dass eine Mitfahrt ohne Begleitung nicht gestattet sei.

Orientierung in Disneyland Paris als Blinder

Die Orientierung in der Anlage erweist sich, auch für den Sehenden, als nicht ganz einfach. Disneyland untergliedert sich in verschiedene Bereiche, die man entweder zu Fuß ablaufen oder mit einer Parkeisenbahn durchqueren kann. Die Bahn hält an verschiedenen Stationen, sodass ein schnelles Fortbewegen im Grunde möglich ist.

Innerhalb der einzelnen Bereiche kann man sich auch anhand der Musikuntermalungen orientieren. Auch hier begleitet einem die Musik wie ein roter Faden durch die einzelnen Areale.

Viele Wege führen bekanntlich nach Rom – so ist es auch in Disneyland. Das Wegesystem ist sehr verzweigt und so kann es schon mal passieren, dass man sich im Kreis bewegt.

Da wir – wie sollte es auch anders sein – uns auf dem Hinweg mit der Bahn verfahren hatten und somit recht spät erst im Park angekommen sind, konnten wir uns nicht alle Bereiche erschließen.

Keine Mitfahrt, kein Test!

Erste richtige Fahrstation war die Achterbahn „Big Thunder Mountain“. An fast jeder Attraktion findet man bereits Aufsichtspersonal an den Ein- und Ausgängen sowie auch beim richtigen Einstieg. Ich wurde bereits beim Eingang somit abgefangen und nicht weiter gelassen. Mir wurde mitgeteilt, dass ich ohne sehende Begleitung das Fahrgeschäft nicht nutzen könne. Eine Zuhilfenahme eines anderen, sehenden Gastes sei nicht gestattet.

Diese Aussagen bestätigte auch ein hinzugezogener Supervisor. Nach seinen Aussagen und Erkundigungen sei uns am Einlass bereits mitgeteilt worden, dass mir eine Mitfahrt nur mit Begleitung gestattet sei – was allerdings nicht der Fall war. Sicherheit stünde in Disneyland an erster Stelle und dazu zähle auch, dass mir im Evakuierungsfall keine fremde Person helfen dürfe. Und letzten Endes besuche man Disneyland ja nicht nur wegen der Fahrattraktionen, sondern auch wegen der „Magie“. Nur konnte man von der Magie nicht viel spüren, denn die auch so stark beworbenen Figuren, die einem Besucher über den Weg laufen sollen, konnten wir nur im Rahmen einer Parade erleben.

Aufgrund der hohen Personaldecke an den einzelnen Attraktionen und der Tatsache, das die meisten Gäste eh in Gruppen da waren und ich nicht eine Einzelperson von der Gruppe trennen wollte, um doch eine Begleitung für die einzelnen Attraktionen zu haben (wenn sich überhaupt jemand gefunden hätte), haben wir von weiteren Testversuchen abgesehen.

Fazit
Das Testergebnis für Europas größten Freizeitpark fällt ernüchternd aus. Auch hier scheinen ähnliche Sicherheitsvorkehrungen und –Regelungen zu gelten, wie in vielen hiesigen Parks auch. Obwohl es personell sicherlich möglich wäre, einem blinden Besucher ohne Begleitung Hilfe anzubieten, überlässt man dies auch einer mitzubringenden Begleitperson. Dass ein anderer Parkgast temporär als Begleitung für ein Fahrgeschäft dienen kann, wird seitens des Parks ebenfalls ausgeschlossen.

Das Ergebnis ist einerseits peinlich, zeigt es andererseits jedoch auch, dass anscheinend große Freizeitparks, die durchaus dazu in der Lage wären, sich lieber auf ihre Sicherheit berufen, statt ihre (personellen) Mittel voll auszuschöpfen, um so einen wichtigen Beitrag in Sachen Integration und Gleichstellung zu leisten.

Ein Artikel von Christian Ohrens, freier Journalist und blinder Web- und Videoblogger aus Hamburg. Weiter Informationen zu Christian erhaltet ihr auf seiner Homepage und auf seinem YouTube-Kanal.

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