Bebauungsplan für Erweiterung von Efteling erneut nicht genehmigt: Konzept muss angepasst werden

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Efteling Gondoletta
Bildquelle: Efteling
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Schlechte Nachrichten für Efteling: Der Bebauungsplan, der dem niederländischen Freizeitpark endlich erlauben würde, seine Fläche zu erweitern, erfüllt noch immer nicht alle Anforderungen. Der Staatsrat stellte im Expansionskonzept mehrere Mängel fest, um deren Klärung nun gebeten wird.

Viele Einwände von Anwohnern wurden zwar abgewiesen, jedoch bewertet das Verwaltungsgericht viele Argumentationen in dem Papier als unzureichend. So sei zum Beispiel nicht hinreichend begründet, warum eine Erweiterung im bestehenden Park nicht möglich sei, und auch Folgen für die Umwelt müssten genauer dargestellt werden. Die Gemeinde hat nun sechs Monate Zeit, den vorläufig ungültigen Bebauungsplan zu überarbeiten.

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„Der Staatsrat hat klar angegeben, wo die Verbesserungspunkte liegen. Mit diesem Input können wir die korrekten Anpassungen mit der Gemeinde Loon op Zand vornehmen“, so Efteling. Bis der Staatsrat den Bebauungsplan nicht genehmigt, will sich Efteling nun erstmal darauf konzentrieren, den Park nachhaltiger und gasfreier zu gestalten. Dafür soll zum Beispiel einer der Parkplätze mit Carports mit Solarplatten ausgestattet werden.

Efteling Eingang

Die bemängelten Punkte müssen in den nächsten Monaten überarbeitet werden. (Foto: Efteling)

Bereits 2015 hatte Efteling die ersten Konzepte für den Bebauungsplan der „Welt von Efteling 2030“ erstellt, welcher langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des Freizeitparks sicherstellen soll. Ende September 2018 wurde der Erweiterungsplan schließlich fertiggestellt und vom Gemeinderat von Loon op Zand einstimmig angenommen, nachdem in den drei Jahren zuvor zahlreiche Gespräche mit Anwohnern und weiteren betroffenen Parteien stattfanden.

Daraufhin legten einige Anwohner jedoch Einspruch beim Staatsrat ein, wodurch sich das Genehmigungsverfahren in die Länge zog. Nachdem einige Aspekte im Bebauungsplan genauer definiert werden mussten, lag es erneut am Verwaltungsgericht, eine Entscheidung zu treffen. Nach ganzen 18 Wochen wurde schließlich das nun aktuelle Urteil gefällt, laut dem in 15 Punkten eine Klärung oder Anpassung notwendig ist.

Der Bebauungsplan für die „Welt von Efteling 2030“ sieht eine Erweiterung von Efteling auf der West- und Ostseite vor. So ist auf dem freien Gelände auf der Ostseite langfristig eine neue Familien-Achterbahn mit Zirkusthema geplant, deren Bau wegen der Coronakrise jedoch sowieso verschoben wurde. Auch enthält das Konzept Optionen für zusätzliche Parkmöglichkeiten, weitere Unterkünfte und den Bau von neuen Straßen.

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