Europa-Park verschärft Corona-Maskenpflicht: „Machen von unserem Hausrecht Gebrauch“

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Europa-Park EP-Express Hotel Alcazar
Bildquelle: Europa-Park
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Angesichts der steigenden Corona-Fallzahlen im Ortenaukreis hat der Europa-Park seine Maskenpflicht verschärft. Mund-Nasen-Bedeckungen müssen nun auch im Außenbereich getragen werden, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Bislang war das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den überdachten Bereichen, den Warteschlangen und auf den Attraktionen des Europa-Park verpflichtend. Nun ordnet der Freizeitpark das Tragen der Masken auf dem gesamten Gelände, also auch in den Außenbereichen, an, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

„Wir weisen darauf hin, dass gemäß der Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 18.10.2020 eine Mund-Nasen-Maske in öffentlichen Bereichen getragen werden muss, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Unabhängig davon machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch und ordnen an, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung auch in den Außenbereichen des Europa-Park getragen werden muss, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann“, so der Freizeitpark.

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Der Besuch des Europa-Park ist weiterhin auch für Menschen aus deutschen Gebieten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko möglich. Gäste aus internationalen Risikogebieten müssen beim Grenzübertritt gemäß der Corona-Verordnung einen negativen Corona-Test vorlegen. Davon ausgenommen sind Besucher, die sich maximal 24 Stunden im Land aufhalten.

Während der Attraktionsnutzung ist das Tragen eines gewickelten Schals oder Tuchs, von Vollmasken oder Visieren aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. Multifunktionstücher sind hingegen gestattet. Ist das Tragen einer Maske zum Beispiel aus medizinischen Gründen nicht zumutbar, kann eine Nutzung der Fahrgeschäfte nicht ermöglicht werden.

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