Freizeitparks in NRW erhalten Öffnungs-Perspektive: Das gilt dank der neuen Corona-Schutzverordnung!

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Phantasialand Taron
Bildquelle: Phantasialand
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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat neue Lockerungsschritte und deren Bedingungen ab kommendem Freitag, dem 28. Mai 2021 beschlossen. Dadurch rückt unter anderem eine Öffnung der bisher perspektivlosen Freizeitparks des Landes in greifbare Nähe.

Zum Freitag, den 28. Mai 2021, tritt in Nordrhein-Westfalen die aktualisierte Coronaschutzverordnung in Kraft. Ziel dieser neuen Verordnung ist eine schrittweise Normalisierung des öffentlichen und privaten Lebens im Zusammenspiel mit der steigenden Impfquote und fallenden Inzidenzen. Nach langer Zeit der Ungewissheit erhalten dadurch auch die Freizeitparks des Landes eine Öffnungsperspektive.

Die Neuen Regelungen sind an drei Inzidenzstufen gebunden. Die seit 15. Mai 2021 in Kreisen und kreisfreien Städten unter 100 und über 50,1 angewendeten Lockerungen gelten nun als Stufe 3 und werden um einige neue Freiheiten erweitert. Stufe 2 betrifft fortan alle Kreise mit einer Inzidenz zwischen 50 und 35,1 und Stufe 1 greift ab einer Inzidenz von 35 und darunter.

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Landesinzidenz für Corona-Öffnungen von Freizeitparks entscheidend

Für Phantasialand, Movie Park Germany, FORT FUN Abenteuerland und alle anderen Freizeitparks des Landes bergen die drei Stufen folgende Sachverhalte: Liegt die Inzidenz innerhalb der Stufe 3, sind zwar Öffnungen von Freizeiteinrichtungen, wie Minigolf oder Freibädern, möglich, Freizeitparks sind allerdings noch außen vor.

Ab Stufe 2, also einer stabilen Inzidenz unter 50, dürfen Freizeitparks öffnen – allerdings nur, wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 50 liegt. Die Öffnung ist außerdem an eine Testpflicht und eine Besucherbegrenzung gebunden.

Sinkt die Inzidenz weiter unter 35 und lässt somit Lockerungsstufe 3 in Kraft treten, sind beispielsweise Freibadbesuche ohne Testpflicht möglich. Für die Freizeitparks ändert sich dadurch aber vorerst nichts und die gleichen Bedingungen wie in Stufe 2 sind gültig.

Ebenfalls in den Lockerungen inbegriffen sind Übernachtungen auf Campingplätzen und Hotels. Hier ist bereits ab Stufe 3 eine Beherbergung in Verbindung mit einem Test möglich. Für alle Lockerungsstufen besteht weiterhin in allen Einrichtungen die Notwendigkeit eines Hygienekonzepts mit Maskenpflicht, Abstandsregelungen und anderen üblichen Einschränkungen.

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